Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015

Der BAK Heimtiere informiert

Dem Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015, ein 136 Seiten umfangreicher Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes, herausgegeben vom BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), liegen 4 Jahre zugrunde: 2011-2014 unter Berücksichtigung einiger Änderungen aus dem Jahr 2015.

Der Großteil des Berichtes konzentriert sich auf die tierschutzrelevanten Themen in der Nutztierhaltung sowie auf den Bereich Tierversuche. Auf einigen wenigen Seiten werden die Aspekte in der Haltung von sogenannten Begleit- und Haustieren berücksichtigt, die mit Verabschiedung des 3. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes aus Sicht des BMEL hervorzuheben sind.

Eine Zusammenfassung der relevanten Punkte ist zügig wiedergegeben:

So gilt ab dem 0.01.2019 beispielsweise das endgültige Verbot des betäubungslosen Schenkelbrandes bei Pferden.

Warum die Übergangsfrist mehrerer Jahre für die Umsetzung des Verbotes vonnöten ist, wird nicht ausgeführt. Die Zuständigkeit der Dopingbekämpfung im Sport mit Tieren unterliegt dem BMEL. Eingriffe und Einsatz von leistungssteigernden Mitteln sind nach §3 Nr.1b TierSchG verboten, ebenso Eingriffe und Behandlungen, die einen leistungsmindernden körperlichen Zusatnd verdecken sollen (§3 Nr.1a TierSchG)

In der Haltung von Zootieren löste im Mai 2015 das „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ das Vorgängergutachten von 1996 ab. Auch wenn in diesem Gutachten Neuerungen der Empfehlung zur Gehegestruktur und Lebensraumsicherung sowie die neuen Auffassungen der Bedürfnisse einzelner Tierarten und überarbeitete Mindestmaße für Gehege einfliessen, so bleibt das Gutachten weiterhin lediglich eine rechtlich nicht bindende Empfehlung, die übergreifend auch für die Haltung von Zirkustieren gilt. Weiterhin müssen neben tierschutzfachlichen Erwägungen und dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz die Interessen und Grundrechte der Zirkusbetreiber und Tierlehrer beachtet werden. Somit stehen Berufs- und Eigentumsfreiheit noch immer über der Unversehrtheit und den Rechten der Tiere.

Über die Haltung von exotischen Wildtieren hat das BMEL keinen Überblick und erwartet Ergebnisse aus einem in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt zur Verbesserung des Tiershutzes bei der o.g. Haltung frühestens Ende 2016. Ein generelles Verbot für Exoten und Wildtiere ist nicht in Sicht.

Für Pelztiere, für die schon Ende 2006 eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stufenweise Anpassungen und Verbindlichkeiten bis Dezember 2016 vorsah (die Möglichkeit, artgemäß fressen, trinken und ruhen zu können sowie ein gesonderter Rückzugsbereich), hat sich bislang kaum etwas geändert. Klagen von Pelztierzüchtern, Ordnungsverfügungen und ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein, welches die Einschränkung in der Berufsfreiheit eines Pelztierzüchters über die tierschutzrelevanten Anforderungen stellt, verhinderten bislang Verbesserungen. Die Regierung prüft laut Tierschutzbericht z.Zt. neue Wege, aktuell soll ein Zuchtverbot bis 2025 durchgesetzt werden.

Neuerungen gab es zu Tierbörsen:

Seit dem 01.08.2014 §21 Abs.5 Nr.1 TierSchG. Tierbörsenbetreiber müssen für die Genehmigung der Durchführung erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Mit dem Zusatz §21 Abs.5 Satz1 Nr.2 ist der Händler nun zur Abgabe schriftlicher Informationen über die Bedürfnisse des Tieres im Rahmen des gewerblichen Handels verpflichtet. Hinzu kommt die Verbringungsgenehmigung von Tieren aus dem Ausland (§11 Abs.1 Satz1 Nr.5 TierSchG)

Weiterhin verbietet §3 Satz1 Nr.12 TierSchG nun, ein Tier als Preis oder Belohnung bei Wettbewerben,Verlosungen, Preisausschreiben, o.ä. Veranstaltungen auszuloben. Natürlich gelten auh hier wieder Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn erwartet werden kann, dass die Teilnehmer einer Veranstaltung im Gewinnfalle als künftige Tierhalter eine tierschutzgerechte Haltung sicherstellen können.

Für Hunde wurden folgende Neuerungen vorgestellt:

Die Erweiterung der Erlaubnispflicht für die Verbringung und Einfuhr von Tieren aus dem Ausland (§11 Abs.1 Nr.5 TierSchG), um dem illegalen Welpenhandel entgegen zu wirken. Eine Landesarbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Entwicklung eines Leitfadens zum Umgang mit Fällen von illegalem Welpenhandel für die Vollzugsbehörden. Eingeführt wurde eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Hundeausbildung nah §11 Abs.1 Nr.8f TierSchG zur Einhaltung von Mindeststandards.

Zudem wurde der §10 Satz1 TierSchG der Hundeverordnung ausgeweitet: Das künftige Ausstellungsverbot betrifft auch Tiere, bei denen tierschutzwidrige Amputationen aus anderen Gründen, als zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale vorgenommen wurden.

Die Einführung der Verordnungsermächtigung für Landesregierungen nach §13b TierSchG besagt die Möglichkeit einer Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Ferner kann eine Kennzeichnungspflicht auf Erlass der Länder eingeführt werden. Der BMEL hält eine bundesweite Regelung für unverhälnismässig, da die Überpopulation freilebender Katzen in Deutshland regional in unterschiedlichem Maße auftrete.

Für die Tierheime gibt es weiterhin keine neuen Bestimmungen zur Unterbringung von Fundtieren. BMEL vertritt die Meinung, mit der (frewilligen) Anordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen sowie der Pflicht zur Übergabe von schriftlichen Informationen über die Bedürfnisse des Tieres im Rahmen des gewerblichen Handels genügend Maßnahmen zur Entlastung der Tierheime getroffen zu haben.

§3 Nr.13 TierSchG ergibt ein generelles Verbot von Zoophilie.

Dennoch wird ein Verstoß gegen das Verbot weiterhin lediglich als Ordnungswidrigkeit gehandelt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Missbrauch mit erheblichen Schmerzen oder Leiden nach §17 TierSchG gilt hingegen als Straftat und kann zu einer Freihheitsstrafe von bis zu 3 Jahren führen. Die Verbreitung tierpornographischer Schriften gilt nach §184 des Strafgesetzbuches als verboten.

Das BMEL hat das bestehende Qualzuchtverbot 2015 neu formuliert.

Demnach stehen Züchter von Tieren in der Verantwortung, die Zucht am Ziel eines vitalen, gesunden, schmerz- und leidensfreien Tieres auszurichten. Wenn Züchter die notwendigen Zusammenhänge und Folgen ihres Tuns nicht kennen, nicht beachten und die gebotenen Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten überschreiten (z.B. Zucht mit Defektgenen oder Übertypisierung), dann besteht die Gefahr, dass sie mit ihren Zuchtzielen das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen.

Sandra Lück / Leiterin BAK Heimtiere

Tierschutztag am 12.11.2015 in der Grundschule Schlieben, Landkreis Elbe-Elster

Der Landesverband Brandenburg informiert:

Am 03.10.2015 besuchten die Vorsitzende des LV Brandenburg, Silvia Dreyer, und Karin Rother das Tierheim in Herzberg und den Tierschutzverein „Tierhilfe Südbrandenburg e.V.“ Der Verein wurde am 21.11.2014 gegründet und zählt bereits 98 Mitglieder.

Die Ziele des Vereins sind die Errichtung eines Tierzentrums, einer Tiertafel, Förderung der Jugendtierschutzarbeit durch Projektwochen an Schulen und vor allem Aufklärung der Gesellschaft durch effektive Öffentlichkeitsarbeit.

Bis Ende November 2015 konnten 114 Katzen und 3 Hunde vermittelt werden. Das Einfangen freigeborener scheuer Katzen mit allen ihren Krankheiten, ihre Pflege und die Gewöhnung an den Menschen erfordern sehr viel Mühe und Geduld. Dafür wird man aber durch dankbare Tieraugen und lautes Schnurren belohnt.

Die 1. Vorsitzende, Susanne Seidler, ist seit 3.11.2015 Mitglied unserer Partei. Sie leistet aktive Tierschutzarbeit als Katzenpflegestelle sowie durch die Verbreitung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit. So informierte sie am Tierschutztag in der Grundschule Schlieben die Schüler der 5.+6. Klassen über die Tierschutzarbeit ihres Vereins.

Hier der Bericht der Lehrerin Sabine Tischer………..

Eine tierische Unterrichtsstunde mit Peggy und Ellen

Von den Kids bereits sehnsüchtig erwartet, erschien die erste Vorsitzende Susanne Seidler, die Katzenbeauftragte Bärbel Porsche und Tierschützer Markus Seidler. Die VIP Gäste dieser Stunde waren selbstverständlich Jack Russel Hündin Peggy und Katzenkind Ellen.

Mucksmäuschenstill war es im Klassenraum, als die tierischen Gäste vorgestellt wurden. Glückskatze Ellen spielte sich sofort in die Herzen der Kinder. Kaum aus dem Katzenkorb, wurde sie von allen Kids ausgiebig gestreichelt und umsorgt. Während Ellen auf den Schulbänken alle Aufmerksamkeiten erhielt, wurde Jack Russel Hündin Peggy unter den Tischen mit notwendigen Streicheleinheiten versorgt. Doch dies war keine Unterrichtsschmusestunde. Zentrales Thema war der Tierschutz und die Tierhilfe ganz speziell. Bereits nach wenigen Minuten entwickelte sich ein interessantes Unterrichtsgespräch zwischen den menschlichen Gästen und unseren Grundschulkindern. Eine Vielzahl von Fragen hatten die Kids für die Experten gesammelt.

Wie viele Katzen werden jährlich aufgenommen.
Welches Futter ist gesund?
Was sollte ich tun, wenn ich eine ausgesetzte Katze finde?
Welche Krankheiten kommen bei Katzen vor?

So erfuhren die Grundschulkinder, dass sich der Verein insbesondere um Katzen und Hunde kümmert. Gerade kleine Katzen müssen zu dieser Jahreszeit großes Leid erfahren. Frau Porsche berichtete, dass zurzeit 20 Katzenkinder umsorgt werden. Schon 105 Katzen konnten bereits in liebvolle Hände vermittelt werden. Ihr direkter Wunsch an die Kinder lautete: „Seid lieb zu allen Tieren!“

Katzenkind Ellen ist im doppelten Sinne eine Glückskatze, denn sie durfte nach ihrem großen Auftritt im Schliebener Schulunterricht in ihr neues Zuhause umziehen. Die Kinder wünschen Ellen, stellvertretend für alle zu vermittelnden Tiere des Vereines, ein schönes Heim und nette Tiereltern mit viel Liebe zum neuen Familienmitglied.

Gnadenplatz-Projekte

Immer wieder appellieren wir an zukünftige Herrchen und Frauchen, ein Tier zu adoptieren, statt zu kaufen. Eine Adoption schützt vor unseriösen Züchtern.

  • Man gibt einem geschundenen Wesen eine zweite Chance und das Recht auf ein sorgenfreies Leben zurück.
  • Man rettet in der Regel nicht nur dieses eine Leben, sondern schafft zeitgleich Platz für ein weiteres, bedürftiges Tier.
  • Die Adoption eines Tieres aus dem Tierheim garantiert in der Regel ein gesundes Tier, auch kann man vorab Informationen über den Charakter erhalten, um künftige Schwierigkeiten im Zusammenleben zu vermeiden.

Es gibt also viele Gründe, bei Wunsch nach einem tierischen Begleiter erst einmal das Tierheim aufzusuchen und dort Bekanntschaft mit den armen Insassen zu machen.

Was aber passiert, wenn der Mitarbeiter nonchalant mitteilt, man sei zu alt, um ein Tier zu adoptieren?? Man wolle vermeiden, dass das Tier in wenigen Jahren zurück käme, weil es Herrchen/Frauchen überlebt habe?

Auch dann sind Züchter und Ebay nicht die einzigen Optionen.

So hat zum Beispiel der Verein TSV Notpfote vor Jahren das Gnadenplatz-Projekt „Alte Hunde für alte Menschen“ ins Leben gerufen, dessen Beispiel das Tierheim Düsseldorf folgte und mit dem Nori-Projekt inzwischen ebenfalls erfolgreich „Senioren“ zusammenbringt.

Projekte dieser Art retten nicht nur vergessene Tierseelen, auch alte Menschen blühen häufig nochmal auf, wenn ihnen ein tierischer Begleiter im Alter zur Seite steht.

Bitte informieren Sie sich über Adoption und Gnadenplatz-Projekte.

Wie kann ich Obdachlosen mit ihrem Hund helfen?

ObdachlosermitHundDie kalte Jahreszeit steht vor der Tür, die Temperaturen fallen rasant. Selbst bei Minusgraden ist die Straße das Zuhause von Obdachlosen mit Hund, denn wer einen Vierbeiner hat, der darf in den meisten beheizten Obdachlosenunterkünften nicht übernachten.

Häufig ist der Hund der einzig enge Sozialpartner von Obdachlosen, diese Bindung ist dann etwas ganz Besonderes. Nachts geben sie ihnen Wärme und schützen sie vor Überfällen, tagsüber begleiten sie sie durch Dick und Dünn. Diese Menschen teilen das Wenige, das sie besitzen, mit ihren Hunden und verzichten dafür lieber selber, auch wenn sie Hunger oder Durst leiden.

Oft ist man gehemmt, Obdachlosen eine kleine Bargeldspende zu geben, da man von Vorurteilen geprägt ist und eventuellen Alkoholmissbrauch nicht unterstützen möchte. Dennoch benötigen auch sie nicht nur Verpflegung und alltägliche Gegenstände zum Überleben auf der Strasse, auch Futter für ihre Hunde muss gekauft oder organisiert werden.

Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, mit Sachspenden zu unterstützen und Mensch und Tier zu helfen. Ehrenamtliche Organisationen wie beispielsweise „Deutschland packt an“ kümmern sich um die Zuteilung von Spenden und Futter und sind dankbar über jede Unterstützung.
Wer also noch eine warme Decke oder ein paar Leckerchen entbehren kann, der ist hier an der richtigen Adresse, um Gutes zu tun und Hund und Herrchen warm und satt durch die Nacht zu bringen.


Auslandstierschutz Türkei

Der LV Ba-Wü unterwegs

Dieses Jahr lud uns eine Facebook-Freundin in ihre Ferienwohnung in der Türkei ein, in der sie ein Gästezimmer hat. 2013 war unsere Gastgeberin in deren Nähe auf eine weitere Tierschützerin getroffen, die dort lebt und die sich dort bereits seit 2009 enorm für Tiere engagiert. Unsere Freundin war dann auch schnell mit dabei und ist bis heute stark involviert. Mittlerweile wurde ein Tierheim für Streunerhunde aufgebaut sowie mehrere Futterstellen eingerichtet. Es versprach also ein ganz besonderer Urlaub zu werden, in dem wir das Land entdecken und engagierte Menschen kennenlernen würden.

Delfine und Plastikmüll

In der kleinen Feriensiedlung gab es eine Bucht mit glasklarem Wasser, in der immer wieder Delfine gesichtet wurden. Wir selbst bekamen jedoch leider keine zu Gesicht. Weniger schön war, dass an diesem Strand leider, wie so oft überall auf der Welt, Plastikmüll herumlag. Dass einzelne Urlauber wie wir einige Teile davon entfernen ändert daran viel zu wenig. Es sind dringend mehr Aufklärung sowie staatliche Maßnahmen wie Pfand, Kontrolle und Strafen nötig.

Grausamer Fischfang und was man dagegen tun kann

Ebenfalls unschön war es, dass wir mitansehen mussten, wie ein Schnorchler Fische fing und in einer Plastiktüte an eine Bank hängte, wobei zudem nach und nach das ganze Wasser aus der Tüte lief. Wir versuchten ihm klarzumachen, dass die Fische so in Kürze ersticken würden, er sprach jedoch kein Englisch und wir kein Türkisch. Also nahmen wir die Tüte kurzerhand, trugen sie ans Wasser und füllten sie erneut. Schließlich verstand er unser Anliegen und beschwerte die Tüte mit einem Stein im Wasser, sodass die Fische nicht entkommen konnten, jedoch nicht zu ersticken drohten. Am liebsten hätten wir sie, nachdem er wieder rausschwamm, um wohl weitere zu fangen, befreit, doch so hätte er vmtl. künftig die Tiere wieder nicht mehr im Wasser, sondern an der Bank warten und damit qualvoll ersticken lassen. Derlei Leid vieler Tiere künftig zu verhindern erschien uns dann doch sinnvoller als 2 Fische zu retten, auch wenn es uns schwer fiel zu wissen, dass diese Fische bald getötet werden würden. In diesem Zusammenhang erscheint es geradezu pervers, dass für die industrielle Nahrungsmittelproduktion Milliarden Fische in riesigen Netzen gefangen und genauso dem qualvollen Erstickungstod ausgesetzt werden.

Hilfe für Streuner-Hunde und -Katzen

Natürlich nutzten wir unseren Urlaub, um unsere Gastgeberin zu den Futterstellen ihres Vereins zu begleiten und uns direkt vor Ort über die Situation der Streunertiere zu informieren. Uns erwartete das übliche Trauerspiel: Teils abgemagerte, verletzte und auf Grund ihrer schlechten Erfahrungen mit Menschen sehr scheue, vereinzelt aber auch zutrauliche Tiere.

Leider gibt es in der Türkei viele Hunde und Katzen, die unüberlegt zur vorübergehenden Unterhaltung der Familien angeschafft und dann – z.B. nach dem Urlaub – einfach auf die Straße gesetzt und ihrem Schicksal überlassen werden. Doch zum Glück trifft man dort auch auf aufopferungsvoll engagierte Menschen, die sich sehr über Futter- und Medikamentenspenden freuen und zur Not selbst auf viel verzichten, um Futter für “ihre” Tiere kaufen zu können.

Zur Unterstützung hatten wir 60 kg veganes Hunde- und Katzenfutter mit in die Türkei genommen. Dies war möglich, da die Fluglinie SunExpress, mit der wir flogen, Kooperationen mit ausgewählten Tierschutzvereinen hat, auf deren Bestreben hin die Fluglinie ihren Passagieren anbietet bis zu 30 kg Tierfutter kostenlos als Extragepäck mitzunehmen.

Dieses sowie weiteres Futter haben wir zu einer der Futterstellen gebracht, die Privatpersonen in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein unserer Freundin betreiben. Wie man sieht haben sich Mensch und Tier sehr darüber gefreut.

Ein großer Erfolg des Tierschutzvereins ist, dass er in Zusammenarbeit mit den Futterstellen und einer Tierärztin aus der Region seit 2011 bereits 250 Hunde und 600 Katzen kastrieren bzw. sterilisieren konnte, finanziert durch Spenden. Dies ist ein besonders wichtiger Teil der Arbeit, da das Leid der Streunertiere nur dadurch langfristig vermindert werden kann.

Die Stadtverwaltung unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung von Helfern und Fahrzeugen, Grundmedikamenten und Tollwutimpfstoff. Wertvolle Hilfe leisten die eingerichteten Futterstellen, an denen die Tiere angefüttert werden und Vertrauen aufgebaut wird. So ist ein Einfangen der meist scheuen Tiere durch die Aktivisten oder Tierfreunde, die an diesen Stellen die Fütterungen durchführen, möglich. Soeben ist eine Kastrationsaktion angelaufen, bei der bis zum Jahresende mindestens 200 weitere Straßentiere kastriert und geimpft werden sollen.

Weitere Informationen sind auf der Website des Vereins „TierArche – Nuh un gemisi“ zu finden sowie aktuelle Ereignisse auf der Facebook-Seite des Vereins.

Matthias Ebner, Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender von Ba-Wü sowie
Dr. Jessica Frank, Beisitzerin im Bundesvorstand und stellv. Landesschriftführerin von Ba-Wü

Keine Jäger mit Angeboten in und mit Kindergärten und Schulen

Petition

Bitte unterzeichnen und verbreiten Sie die Petition unseres BAK Tierschutz in der Schule des LV NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz!

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Hobbyjäger einen zunehmenden Einfluss auf die Erziehung und die Bildung von Kindern und Jugendlichen geltend machen und vermehrt bereits an Kindergärten und Grundschulen aktiv werden mit zum Teil hochgradig fragwürdigen Angeboten. Diese erschließen sich in einem unter dem Deckmantel des Naturschutzes, der Wildtierkunde oder der Walderkundung praktizierten Lernangebot angefangen von der „Rollenden Waldschule“, dem Aufsuchen von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, die eigentlich der Werteerziehung verpflichtet sind, bis in diverse Freizeit- und Ferienangebote über Bogenschießen, Fährtensuchen, dem mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsamen oder angeleiteten Bau von Hochständen gegen Spende in die Klassenkasse und dergleichen mehr. Heranwachsende werden darüber mit der Ideologie der Hobbyjägerei vertraut gemacht und sollen zudem über die Sympathie mit dem Jäger und dem Jagdhund, der zum ständigen Begleiter von Jägern im Rahmen von Kindergarten- und Schulbesuchen gehört, kostenlosen Malheften und Lernmaterialien für die Jagd auf Tiere und dem Nachstellen von Tieren und damit für die scheinbare Selbstverständlichkeit und Legitimität des Tötens empfänglich gemacht werden und latent wird darüber Interesse für den Umgang mit Waffen geweckt.

Die Indoktrination durch einschlägige Angebote wie oben skizziert ist offenkundig: Niemals wird im Regelfall ein Gleichgewicht erfolgen, indem Kindern, Jugendlichen, aber auch den verantwortlichen Erzieherinnen und Erziehern bzw. den Lehrerinnen und Lehrern die vielen und wissenschaftlich nachgewiesenen Negativaspekte der Hobbyjägerei aufgezeigt werden. Niemals erhalten die Heranwachsenden die Möglichkeit sich ein eigenes Bild von der Jagd zu machen, indem auch die Gegenargumente zur Jagd in einer fundierten, das heißt auf wissenschaftliche Befunde basierenden, alters- und entwicklungsgerechten Form und damit in einer für die kritische Meinungsbildung zuträglichen Weise zugänglich gemacht werden.

Jägerinnen und Jäger verfügen obendrein im Regelfall weder über eine anerkannte didaktisch-methodische noch über eine anerkannte und nachgewiesene pädagogische Grundausbildung respektive Hochschulstudium, geschweige denn über eine einschlägiges, das heißt anerkanntes Fachstudium, das zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen in einem professionalisierten institutionellen Rahmen befähigen soll, noch verfügen Jägerinnen und Jäger im Normalfall über ein für die Erziehung und Bildung der Zielgruppe geeignetes Fachrepertoire zum Erreichen der curricularen – also den in den Lehrplänen und Richtlinien für das Land NRW verankerten – Zielvorgaben.

Vor dem Hintergrund des Staatsziel Tierschutz und der im Schulgesetz NRW im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule manifestierten Werteerziehung, die u.a. zum Gegenstand hat, die Kinder und Jugendlichen „zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen […] und zur Friedensgesinnung“ anzuhalten, erscheint es unverantwortlich, wenn weder fachlich noch charakterlich geeigneten Personen Bildungs- und Erziehungsaufgaben in aus der öffentlichen Hand finanzierten Institutionen und Organisationen von Vorschule, Schule, Freizeit- und Kulturpädagogik und dergl. freimütig und unkontrolliert übertragen werden, wozu sonst nur ein einschlägiges Hochschulstudium oder eine staatlich anerkannte Ausbildung im Bildungs- und Erziehungswesen befähigt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der von Politik und Medien gleichermaßen kolportierten Zunahme von Jugendgewalt und der Lösung von Konflikten überhaupt durch Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten, erscheint es überhaupt nicht sinnvoll, wenn Kindern und Jugendlichen von als Autorität wahrgenommenen Erwachsenen-Personen vorgelebt und wenn auch bloß unterschwellig in Aussicht gestellt wird, dass Konflikte – wie im Rahmen der Jagd zwischen Mensch und Tier – durch (Waffen-)Gewalt, Einsatz von Fallen, für den Zweck der Jagd abgerichtete Hunde und so weiter und jedenfalls durch Gewalteinsatz und legitimierte Tötung ethisch einwandfrei und sozial verträglich gelöst werden könnten.

Forderung:

Der Bundesarbeitskreis Tierschutz in der Schule der Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Tierschutzpartei fordern Entscheidungsträger von Schulaufsicht und Schulamt, Schulleiterinnen und Schulleiter wie auch die Leiterinnen und Leiter von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen und ihre Träger, sowie die Leitenden von Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen und ihre Träger, nicht zuletzt aber jeden Lehrer und jede Lehrerin mit Verantwortung und Mitgefühl dazu auf, den einschlägigen Angeboten von Jägerinnen und Jägern an und mit der jeweiligen Einrichtung und der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen konsequent Einhalt zu gebieten und solche Aktivitäten künftig und fortan zu untersagen sowie statt dessen vor dem Hintergrund des Staatsziel Tierschutz dem Tierschutz an Schulen und im Kindergarten sowie in Bildungs- Kultur- und Freizeiteinrichtungen eine deutlich stärkere Beachtung und Umsetzung durch geeignete Angebote einzuräumen bzw. diese aktiv zu unterstützen.

Vordringlich sein für jede auf Vernunft basierende Vorstellung und Erfüllung von Erziehung und Bildung sollte eine Leitkultur der Toleranz, des Respekts vor allem Leben, einschließlich dem der Tiere und der Empathie sein; die Hinführung von Kindern und Jugendlichen hingegen zu mehr Akzeptanz für Gewalt und das Lösen von Interessenkonflikten durch Gewalt und Töten unter der Vorspiegelung des Naturschutzes, von Wildtier- und Walderkundungen, Fährtensuche, Hochsitzbau, „auf Pirsch gehen“, Bogenschießen etc. steht diesem Ansinnen schlichtweg konträr gegenüber und ist damit durchaus sogar als schädigend und kontraproduktiv nicht zuletzt im Sinne des Jugendschutzes zu bewerten.

Für den Bundesarbeitskreis Tierschutz in der Schule der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Thomas Schwarz (Sprecher)
Generalsekretär
Vorsitzender Landesverband NRW
Dipl. Päd., Systemischer Berater und Therapeut, Systemischer Coach (DGSF)
www.tierschutzpartei.de
thomas-schwarz (at) tierschutzpartei.de

Landesverband Brandenburg fordert die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Erster Auftritt der Tierschutzpartei im Stadtparlament Oranienburg

Silvia Dreyer, Vorsitzende der Tierschutzpartei des LV Brandenburg und Leiterin der Gruppe Oranienburg des bundesweiten Vereins „Freundeskreis Katze und Mensch“, forderte am 14. September 2015 in der Einwohnerfragestunde des Hauptausschusses der Stadt Oranienburg, die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit in die Stadtordnung aufzunehmen. Der Entwurf der überarbeiteten Stadtordnung sah bisher für Halter, die ihre Katzen frei laufen lassen, nur die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vor.

Silvia Dreyer: “Es kann nur eine Kastrationspflicht privater Katzen mit Freigang in Verbindung mit einer Kennzeichnungspflicht als sinnvoll angesehen werden, um dadurch das Katzenelend nach und nach einzudämmen.“

Letztendlich gehen ursprünglich alle frei lebenden Katzen auf Katzen aus dem Privathaushalt zurück, die nicht kastriert wurden und sich deshalb unkontrolliert vermehren konnten. Viele Katzenbesitzer, die ihre Tiere unkastriert frei herumlaufen lassen, denken nicht darüber nach, dass sich diese dann zwangsläufig vermehren. Dadurch entstehen neue frei lebende Katzenpopulationen und die bereits bestehenden Gruppen frei lebender Katzen wachsen weiter an.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion unterstützte ihren Antrag. Dennoch konnte sich der Hauptausschuss noch nicht auf eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verständigen.

Silvia Dreyer führt nun in Oranienburg und Ortsteilen eine Bürgerbefragung zur Kastrationspflicht durch, um den Stadtverordneten im Dezember durch ihre Unterschriftensammlung den Bürgerwillen zu dokumentieren. Ihr Ziel ist es, dass der Änderungsantrag im Dezember 2015 noch befürwortet wird und sie bei der nächsten Wahl mit einem Sitz für die Tierschutzpartei im Stadtparlament vertreten ist.

Kastrationspflicht Oranienburg