Zahnarzt erschießt Afrikas berühmtesten Löwen – Stoppt endlich die Trophäenjäger!

Gestern kam die Meldung in den Nachrichten, heute steht sie in der Zeitung; ein Aufschrei geht um die Welt: Viele Menschen trauern um Afrikas berühmten Löwen Cecils, der von einem amerikanischen Zahnarzt zu Tode gequält wurde. Die Menschen sind wütend und verachten den Arzt für seine kaltblütige Tat. Jetzt wird er zum Gejagten…

Wir von der Partei unterstützen selbstverständlich die Petition „Stoppt endlich die Trophäenjäger“ von Rettet den Regenwald, den wir sagen NEIN zur Jagd auf Wildtiere! Bitte fordern Sie von US-Präsident Obama und Kommissionspräsident Juncker, die Einfuhr von Trophäen wie Köpfe, Felle und Zähne, zu stoppen.

Bitte unterzeichnen Sie auch die Petition von Avaaz.org!

Jagd und Natur TV-Talk mit Vertreter der Tierschutzpartei

Bundesvorstandsmitglied Sven Fucker im Disput mit Jägern

Am 12.05.2015 reiste Herr Sven Fucker (Landesgeschäftsführer des Landesverbands NRW, Mitglied im Bundesarbeitskreis Jagd und Beisitzer im Bundesvorstand) in die Höhle des “Löwen”, um dort die Tiere zu vertreten. In dem Talk mit den Jägern gab es ein klares Ungleichgewicht zu Ungunsten der Tierechtler, aber Sven konnte bald den einzigen Menschen ohne Jagdschein für sich gewinnen.

Folgende Videoüberschrift steht auf der Homepage von Jagd und Natur TV.

“Kampfplatz Natur: Ein Aufreger Thema, eine internationale Expertenrunde im rhetorischen Infight, eine knallharte Talkshow über ideologische Feindbilder, politische Entscheidungsgewalten und den zunehmenden Stadt-Land Konflikt.”

Der Große JagdTalk von JagdundNatur.TV aus dem historischen Waffensaal von Steyr Mannlicher sollte eigentlich den politischen Hintergrund zu neuen Jagdgesetzen in Deutschland und Österreich erörtern. Herausgekommen ist eine bewegende grundsätzliche Auseinandersetzung über „den Kampf zwischen den gesellschaftlichen Klassen um die Entscheidungsgewalt“

Link zum Video / zum Talk

Kommentar von Sven Fucker:

Es war mit Sicherheit meine bisher schwierigste mediale Herausforderung, aber ich denke es war ganz gut unter den lebensfeindlichen Bedingungen dort vor Ort.

Was man nicht sieht in dem Video ist, dass direkt hinter mir ein ausgestopfter Braunbär liegt, zudem mich sicherlich der ein oder andere aktive Tier-Mörder dazu legen wollte. Außerdem fand das Interview in einer Produktionsstätte von Schusswaffen statt.

Ich konnte in dem Talk viel dazu lernen und werde auch weiterhin die Rechte der Tiere jederzeit nach außen vertreten.

Mit MUT voran!

Hubertusmesse am 20. Oktober in der Wolfenbütteler Trinitatiskirche

LV Niedersachsen in Aktion

„Alle Jahre wieder…“ finden in Stadt und Land, verstreut in der ganzen Republik, sowohl in evangelischen als auch in katholischen Kirchen sog. Hubertusmessen statt.

Es ist immer dasselbe unerträgliche, weil heuchlerische Ritual, das da abgezogen wird. Man nimmt Bezug auf eine berühmte Legende: Die Erscheinung einer Hirsches bei der Jagd ließ den ausschweifenden Edelmann Hubertus aus Lüttich plötzlich erschauern und ihm wurde bewusst, dass das Töten von Tieren nicht im Schöpfungsplan vorgesehen ist. Von Stund an entsagte er dem mörderischen Treiben – auf gut Deutsch: Er hörte auf zu jagen!

Und was machen die Jäger, und mit ihnen die Pfarrer daraus? Eigentlich raffiniert, wie es ihnen immer wieder gelingt, „die Kurve zu kriegen“: Originalzitat aus der Wolfenbütteler Zeitung – der Redakteur referierte Teile der Hubertus-Predigt, Abteilung „christliches Sprachrohr“ der Waidmänner: „Später erkannte Hubertus in allen Wesen Geschöpfe göttlichen Ursprungs, für die er sich (Achtung Kurve!) hegend (!) und pflegend (!) verwandte. Diese Grundhaltung der Achtung vor dem Geschöpf ging als Waidgerechtigkeit (!!) in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein.“

Dazu noch die Krönung, direkt aus Jägermund: „Die Hubertusmesse ist das Erntedankfest der Jägerschaft. Wir haben das ganze Jahr über waidgerecht gejagt und möchten den Schöpfer ehren. Diese Tradition wollen wir wahren.“ Also nix mit „Ende der Jagd“! Der heilig gesprochene Hubertus würde sich im Grabe umdrehen ob der widersinnigen Instrumentalisierung seiner Person!

Da bleibt einem nur, in Form von Demonstrationen Salz in die waidgerechte Suppe zu streuen, auf dass sie nicht mehr ganz so bekömmlich ist!

Die Wolfenbütteler Demonstration wurde für Sonntagmorgen (20.10., 10 Uhr) regelrecht aus dem Hut gezaubert, und zwar am Abend zuvor bei den Braunschweiger „Fellnasen“ (s.o.). Zu Viert standen wir – Deniz Burucu, Martina Ludwig, Rüdiger Busch und Margret Giese – dann rechtzeitig vor dem Gotteshaus, „bewaffnet“ mit mehreren riesengroßen Anti-Jagd-Transparenten sowie einschlägigen Falt- und Flugblättern, die unmissverständlich die Wahrheit über die mörderischen Facetten der Jagd, z. B. die Fallenjagd, beschreiben und den Teilnehmern an der Kirchentür in die Hand gedrückt wurden.

Dümmliche Bemerkungen aus Jägermund sind auch schon Tradition und gehören einfach dazu. Und „es kratzt uns auch nicht“, wenn die Zeitung, ganz im Sinne der Jäger und der Kirche, uns nicht erwähnt! Man will wohl dem Pfarrer nicht in die Parade fahren, der – Zitat gegenüber M. Giese – der Auffassung ist, die Kirche müsse für alle gesellschaftlichen Gruppen offen sein.

Bei ähnlicher Gelegenheit soll die Frage gestellt werden, ob diese These z. B. auch für die Betreiber von Atomkraftwerken – ebenfalls eine „gesellschaftliche Gruppe“ – gilt… Wetten dass? (Margret Giese)

Nachfolgend 3 Bilder von den Opfern einer Treibjagd bei Langenrain aus dem Jahr 2009

Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

nachdem der Bundesrat am 22.03.2013 dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften zugestimmt hat, soll es in Kürze von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden und damit Rechtskraft erlangen. Das vorliegende Gesetz ist in vielen Punkten nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Rechtsanwalt Dominik Storr hat im Namen von zahlreichen betroffenen Grundstückseigentümern in Deutschland einen Offenen Brief an Bundespräsident Joachim Gauck geschrieben, in dem er den Bundespräsidenten bittet, dieses Gesetz, das zweifelsohne ein Geschenk an die Jagdlobby darstellt, nicht zu unterzeichnen.

(Das Schreiben an Bundespräsident Gauck finden Sie hier.)

Machen Sie mit: Schreiben auch Sie an Bundespräsident Gauck und bitten Sie ihn, das Gesetz nicht zu unterschreiben oder schließen Sie sich der Online-Aktion von Rechtsanwalt Dominik an: (hier)

Änderung des Bundesjagdgesetzes wird möglicherweise zur Farce

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 verstoßen die derzeitigen Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen müssen.

Unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby wurde im Aigner-Ministerium ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes erstellt, der am 28.2.2013 mitten in der Nacht beschlossen wurde – ohne jegliche parlamentarische Diskussion.

Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten offen ausgesprochen, dass man den Austritt aus Jagdgenossenschaften – trotz völlig eindeutiger EGMR-Rechtsprechung – so schwer wie möglich machen möchte. Es ist vorgesehen, dass Grundstückseigentümer sogar eine Sonderabgabe entrichten sollen, falls sie aus Jagdgenossenschaften austreten wollen; mit dieser Sonderabgabe sollen Grundstückseigentümer bewegt werden, „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Grund- und Menschenrechts zu verzichten.

Falls die Bundestagsabgeordneten dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht nachkommen, wäre dies nicht nur ein politischer Skandal, sondern eine Missachtung eines der höchsten Gerichte Europas.

Jagdgesetzänderung

Am heutigen Tag, den 25.02.2013 “soll der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Grund: Regelungen des Bundesjagdgesetzes verstoßen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Menschenrechte. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv – und verletzt Grundstückseigentümer, welche nicht wollen, dass Jäger ihren Grund und Boden betreten, um dort Tiere tot zu schießen, erneut in ihren Grund- und Menschenrechten.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, würde somit eine Flut von gerichtlichen Verfahren provoziert werden – mit guten Erfolgsaussichten. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 30.1.2013 unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof in zwei Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf”, schreibt die bundesweite Bürgerinitiative “Zwangsbejagung ade” und die “Initiative zur Abschaffung der Jagd” in ihrer Pressemitteilung vom 23.02.2013.

Piemont: Jagd für zunächst ein Jahr ausgesetzt

Gewehre hängen am Nagel

Laut der Initiative zur Abschaffung der Jagd vom 09.09.2012 ist mit Anordnung vom 7. September 2012 die Jagd im italienischen Piemont für zunächst ein Jahr ausgesetzt. Der TAR, das oberste Gericht in Piemont, hat die Beschwerde gegen die Jagdzeiten 2012/2013 bestätigt, welche die Vereinigung zur Abschaffung der Jagd LAC (Lega per l’abolizione della caccia), Pro Natura und SOS Gaia eingereicht hatten. Die Jagd ist damit für die Jagdsaison 2012/2013, die am 16. September beginnt, ausgesetzt.

Für die Aussetzung der Jagd wurden drei Gründe genannt: Das Fehlen eines regionalen Wildlife Management Plans, eine fehlende Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen für das Natura 2000-Netz und die Nichtbeachtung der Stellungnahme der ISPRA für die Festlegung der Jagdzeiten.

“Für Wildtiere ist ein großer Sieg und ein großer Tag”, sagte Piero Belletti von Pro Natura.

Jagdgegner siegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Jagd auf meinem Grundstück – Nein danke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26. Juni 2012 sein Urteil, dass die in Deutschland vorgeschriebene Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Damit wiederholte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ihr Urteil von 1999 im Falle eines französischen Klägers, der sich in unserem Nachbarland Frankreich gegen die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gewehrt hatte.

Das am 26. Juni 2012 gesprochene Urteil dürfte dazu führen, dass das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze in Kürze reformiert werden. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften in Deutschland wird den Jägern nicht schmecken, aber zig Tausenden von Wildtieren das Leben retten.

Waschbären

Jäger melden Abschussrekord

Deutsche Jäger schossen in der vergangenen Jagdsaison 67 700 Waschbären hierzulande. Das waren so viele wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der aus Nordamerika stammmenden Tiere laut Jagdschutzverband um 36 Prozent. Auch die Zahl der erlegten Wildschweine steigt an; bundesweit wurden im vergangenen Jahr 585 000 Tiere erlegt.

Ein Schritt hin zu einer jagdfreien Natur

30. November 2011: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über die Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entscheidet am 30.11.2011 den Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland”. Dieses Urteil entscheidet darüber, ob deutsche Grundstückseigentümer auf ihrem Grund und Boden die Jagd weiterhin dulden müssen oder ob sie aus der Jagdgenossenschaft, in der jeder Grundstücksbesitzer zwangsweise Mitglied ist, austreten können.

In unserem Nachbarland Frankreich ist dies bereits möglich, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 1999 im Falle französischer Kläger fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu gezwungen werden, einer Jagdgenossenschaft beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden.

Im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin erneut entschieden, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke nicht zugemutet werden kann, die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden.

Die Bundesrepublik Deutschland will dennoch an der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften festhalten und beruft sich auf das deutsche Jagdgesetz mit der Begründung, dass für eine gesunde Wildtierpopulation eine flächendeckende Bejagung notwendig sei.

Folgende Auffassung vertritt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz:

Die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland kommt einer Enteignung von Grund und Boden gleich; sie ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen Eigentums- und Menschenrechte. Es muss den betroffenen Grundstückseigentümer überlassen bleiben, ob sie sich für die Jagd von Wildtieren auf ihrem Eigentum aussprechen oder nicht. In einem demokratischen Rechtsstaat haben derartige Eingriffe in die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte, wie sie mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften vollzogen werden, nichts verloren.