Baden-Württemberg führt Tierschutzverbandsklage ein – Meilenstein oder Mogelpackung?

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 11.05.2015

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 06.05.2015 das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für Tierschutz beschlossen.

Dies ist zunächst ein Schritt in die richtige Richtung, nur leider hat das Gesetz (Drucksache 15/6593) deutliche Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Diese erhebliche Einschränkung im Bereich der Tierversuche erfolgte nicht zuletzt auf Druck des grünen Wissenschaftsministeriums. Laut Bund gegen Missbrauch der Tiere und Ärzte gegen Tierversuche stellte die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kürzlich in Frage, ob die Verbandsklage überhaupt vereinbar sei mit den Interessen der Wissenschaftler. Forschende Institutionen hätten zahlreiche Wünsche an sie herangetragen, wofür nun Regelungen gefunden worden seien, unter anderem durch Reduktion des Klagerechts auf die Feststellungsklage.

Dieser tierversuchsfreundliche Kurs der grünen Ministerin überrascht nicht. In ihrer Pressemitteilung vom 04.05.2015 gab sie beispielsweise bekannt, die Entscheidung von Nikos Logothetis, die Versuche mit Primaten am MPI Tübingen einzustellen, zu bedauern. Sie fügte sogar hinzu: „Trotz aller Bemühungen um die Etablierung von Alternativmethoden (…) ist es unstreitig, dass wir auf absehbare Zeit nicht auf tierexperimentelle Forschung – auch an nichthumanen Primaten – verzichten können“.

Im Gegensatz zu den Grünen fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Tierversuche generell zu verbieten und durch moderne Alternativmethoden zu ersetzen. Zudem werden wir uns für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg einsetzen. Wie die überwiegende Zahl der Tierschutzverbände lehnen wir die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordern die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Wir verlangen zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können.

Dr. Jessica Frank, Mitglied im Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz,

i.A. des Landesvorstands von Baden-Württemberg

Bitte erteilen Sie Auskunft über Tierversuche in Hamburg gemäß Hamburger Transparenzgesetz

Petition – Bitte unterzeichnen und weitergeben!

Bettina Jung: ” Wir haben uns neu aufgestellt und werden mit MUT, den Tierversuchsgegnern BRD e.V. und der engagierten Tierrechtlerin Ingrid van Bergen nun richtig loslegen. Unsere Petition soll am Welt Tierschutztag überreicht werden und wird die Grundlage für weiteres Vorgehen bilden. Bitte beteiligt Euch rege, unterschreibt selbst und verbreitet die Petition auf allen Wegen, auch über Facebook hinaus.”

Herzlichen Dank im Namen der Tiere sagen heute schon:

Bettina Jung
Gisela Urban
Ingrid van Bergen
Rainer Gaertner
Martin Buschmann und
Kalle Greve

 

EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Kooperation dt. THP-Verbände

Bei Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an unsere Bundesvorstandskollegen Bettina Jung oder Peter Zimmer.

Pressemitteilung / 05.05.2015
EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren

Die Europäische Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel – KOM (2014) 558 – eingereicht. Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel novellieren bzw. ablösen.

Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten.

Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Zudem sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel.

Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an. Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere gesondert, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, zuzulassen auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt.

Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: nach dem Entwurf kann ein Mitgliedstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären. Dies würde eine Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten,die überwiegend Nutztiere behandeln. Der Entwurf wird derzeit im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beraten. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., ein Zusammenschluss von fünf Tierheilpraktikerverbänden, hat gemeinsam mit dem Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V.eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben. Die Stellungnahme ist unter http://www.kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/EU-will-Arzneimittelrecht-fuerTiere-novellieren als download unter dem dort aufgeführten Artikel online abrufbar.

Nach Ansicht der THP-Verbände schießt der Verordnungsentwurf weit über das Ziel hinaus. Zwar sei es zu begrüßen, dass der Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren reduziert und die Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln besser überwacht werden sollen. Mit den strengen Anforderungen, die künftig an die Zulassung von Tierarzneimitteln gestellt werden, bestehe aber gleichzeitig die Gefahr, dass das gesamte Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln verlorengehe. Zu befürchten sei eine Verarmung der komplementäralternativmedizinischen Therapievielfalt. So sei esnicht einleuchtend, dass ein homöopathisches Präparat, das zur Anwendung am Menschen, also auch an Säuglingen, Schwangeren und stillenden Frauen zugelassen bzw. registriert sei, künftig eine zusätzliche Zulassung erhalten müsse, um bei Tieren angewendet werden zu dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass viele homöopathische und pflanzliche Präparate künftig für Tiere nicht mehr zur Verfügung stehen werden, weil die Hersteller wegen der hohen Kosten keine gesonderte Zulassung als Tierarzneimittel beantragen werden, die für jede Tierart explicit zu erfolgen hat.

Für klassisch arbeitende Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen zur oralen Verabreichung arbeiten, würde die Verabschiedung des Entwurfs faktisch ein Berufsverbot bedeuten: es gibt nahezu keine für Tiere zugelassenen Hochpotenzen auf dem europäischen Markt. Bisher war es möglich, zumindest für nicht-lebensmittelliefernde Tiere auf die zugelassenen (Human-)Arzneimittel zurückzugreifen.

Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden. Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v.a. pflanzlichen Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsverfahren unterzogen.

Der Entwurf bedroht damit den gesamten Sektor der komplementär-alternativmedizinischen Therapieformen in unangemessener Weise. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nach der EU-BioRichtlinie die Behandlung mit komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln (z.B. Phytotherapie, Homöopathie u.a.) Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemischsynthetischen allopathischen Arzneimitteln, ein Wertungswiderspruch. Nicht vereinbar ist der Entwurf auch mit dem Ziel „Prävention und Gesundheitsförderung vor Therapie“. Genau diese Möglichkeiten werden durch den Entwurf massiv behindert und z.T. sogar unmöglich gemacht.

In ihrer Stellungnahme fordern die THP-Verbände u.a.,

  • komplementär-alternativmedizinische Arzneimittel, insbes. Homöopathika von einer zusätzlichen Zulassung bzw. Registrierung als Tierarzneimittel freizustellen, sofern bereits eine Zulassung bzw. Registrierung als (Human-)Arzneimittel besteht.
  • bei Homöopathika den evtl. bestehenden Risiken durch Festlegung von sog. sicheren Potenzen Rechnung zu tragen.
  • der Anwendung von komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln zu geben: ihre Herstellung, Anwendung und Entsorgung ist schonender für Menschen, Tiere und Umwelt.
  • das breite Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln und Therapien zu erhalten. Diese Therapiemittel und -verfahren dürfen nicht ausschließlich dem ärztlichen Berufsstand vorbehalten bleiben.

Die ausführliche Stellungnahme ist online nachzulesen unter:
http://www.kooperation-thp.de/VerbandKthp/Aktuelles/Stellungnahme%20THP%20zu%20VO%20Tierarzneimittel%20Com20%282014%29%20588.pdf

Die Beratung des Entwurfes wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. Auf deutscher Seite ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend für die Beratungen im Ausschuss.

(Anmerkung: Eine EU-Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament und den Rat unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten. Es bedarf zur Geltung keines Umsetzungsaktes der Mitgliedstaaten.)

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung / 08.05.2015

Trotz GDL Streik demonstrierten am 05. Mai 2015 etwa 1500 Menschen unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“ zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Auch Mitglieder des Landesverbands Berlin und des Bundesarbeitskreises Gesundheits- und Sozialwesen der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ demonstrierten für mehr Inklusion und Barrierefreiheit mit.

In erster Linie wird eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, aber auch Forderungen nach barrierefreiem bezahlbarem Wohnraum und einem Ende der Anrechnung von Einkommen und Vermögen wurden laut. Jeder Mensch sollte das Recht haben wohnen und arbeiten zu können wo er oder sie es möchte. Dazu sollte die nötige Assistenz in ausreichendem Maße (in der Schule, in der Ausbildung, beim Studium, im Beruf und bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben) zur Verfügung stehen.

Jacqueline Neubert

Vorsitzende im Landesvorstand Berlin

Verwirrspiel um angekündigte Einstellung der Primatenversuche am MPI Tübingen

Pressemitteilung des LV Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 06.05.2015

Nikos Logothetis kündigte an, nach Beendigung der derzeit genehmigten Versuche an Affen künftig “nur” noch an Nagetieren zu forschen.

Was heißt das im Klartext?

Jahrelang wurde uns weisgemacht, dass die Versuche, die Hirnforschung betreffend, am Max- Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen ausschließlich an Makaken durchgeführt werden können. Jahrelang berief man sich auf den Nutzen, den diese Forschung für die Menschheit haben würde.

Ist dies auf einmal nicht mehr wahr?

Auf einmal sind die qualvollen Tests im Primatenstuhl unter vorangegangenem Flüssigkeitsentzug für die Tiere gar nicht mehr notwendig? Geht es also auch mit Nagern, oder verlegt sich Herr Logothetis von seinem Fachgebiet der Hirnforschung auf einen ganz anderen Forschungsbereich? Sollte dies nicht der Fall sein, enttarnen die Forscher selbst die Unwahrheit ihrer Behauptungen. Hier wäre eine seriöse Informationspolitik des MPI gefragt.

So sehr auch die geplante Einstellung der Affenversuche zu begrüßen ist, die zeigt, wie erfolgreich Protest Veränderungen herbeiführen kann, so sehr wird auch die weitere Forschung an Nagern und anderen Tieren als sinnlos und gefährlich verurteilt.

Der Landesverband Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei fordert den sofortigen Einsatz und Ausbau schon bestehender Alternativmethoden und das Ende jeglicher Versuche an Tieren.

Wird sich überhaupt etwas in Tübingen ändern?

Derzeit werden die Tierställe, in denen die Makaken untergebracht sind, saniert und teilweise neu gebaut. Tierrechtler machten immer wieder darauf aufmerksam, dass die Unterbringung der Tiere dort nicht artgerecht sei. Durch die begonnenen baulichen Maßnahmen kann man darauf schließen, dass auch in Zukunft an den Primaten geforscht werden soll. Nicos Logothetis will nun mit Nagetieren weiterarbeiten. Dass hierbei eine wesentlich höhere Anzahl an Tieren benötigt wird, liegt in der Natur der Sache. Es werden also künftig nicht weniger, sondern mehr Tiere für den “wissenschaftlichen Anspruch” der Forscher leiden und sterben müssen.

Für Tierrechtler sowie für den Landesverband Hamburg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei bedeutet diese Planänderung keinen Fortschritt: Tierqual ist Tierqual- egal, welche Spezies diese Qual erleiden muss!

Dementsprechend werden wir nicht darin nachlassen, ein Ende der Tierversuche zu fordern, bis auch diese Forderung erfüllt ist! Die Max- Planck- Gesellschaft kündigt inzwischen an, dass man die Versuche an Primaten nicht einstellen werde, vielmehr soll die Forschung an nicht-humanen Primaten weiter betrieben werden.

Bürgerschaftswahl in Bremen

So stehen die Parteien zu Tierversuchen

Anlässlich der am 10. Mai anstehenden Bürgerschaftswahl in Bremen hat der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche Parteien zu Tierversuchen befragt, und kritisiert deren im Ergebnis großteils tierfeindliche Einstellung.

Auszug aus dem Artikel:

“Weder die SPD noch die CDU sehen sich veranlasst, einen Ausstieg aus dem Tierversuch voranzutreiben, Steuergelder umzuwidmen oder das unzureichende Tierschutzgesetz zu überarbeiten. Die SPD spricht sich immerhin für ein Tierschutzverbandsklagerecht auf Bundesebene und ein Ende der seit Jahren strittigen Bremer Affenhirnforschung aus. Die Bremer Grünen und die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fahren einen klaren Kurs in Richtung einer ethischen und modernen Forschung. So lehnen beide Parteien neben den Affenversuchen die Genmanipulation und Patentierung von Tieren ab, treten für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes und eine stärkere Förderung tierversuchsfreier Verfahren ein und verfolgen letztlich das Ziel, Tierversuche abzuschaffen. Die Linke unterstützt alle Forderungen zur Stärkung der tierversuchsfreien Forschung, spricht sich jedoch nicht explizit für ein vollständiges Verbot der Tierversuche aus.”

 

15. Mai 2015: Infoabend für Tierfreunde über die „Hunde Rumäniens“

Der rumänische Tierarzt und Gründer des Vereins ANIMED ARAD, Dr. Vet. Claudiu Iosim berichtet über die aktuelle Situation der rumänischen Straßenhunde!

Ort / Beginn: Hotel Fuchs in 21256 Handeloh, Hauptstr. 35, um 19:00 Uhr

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Bettina Jung: Handy 0170 38 24 947

Missstände bei Tierversuchen an der Heine-Uni in Düsseldorf

Claudia Krüger (Tierschutzpartei) in der Presse

Die Rheinische Post mit einem weiteren Artikel zu der Anfrage unserer Ratsfrau Claudia Krüger im Rat der Stadt Düsseldorf:

“Das städtische Amt für Verbraucherschutz hat das Gebäude der Heinrich-Heine-Universität in den vergangenen neun Jahren 34 Mal kontrolliert und dabei teils gravierende Missstände festgestellt. Das sagte die zuständige Beigeordnete Helga Stulgies (Grüne) auf Anfrage der Ratsgruppe Tierschutzpartei / Freie Wähler im Stadtrat.”

Ohne die Anfrage wären diese Ungeheuerlichkeiten nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

Petition: Glyphosat muss vom Tisch!

Wir unterstützen die Petition von Campact; bitte unterschreiben auch Sie!

Die Weltgesundheitsorganisation warnt: Glyphosat verursacht wahrscheinlich Krebs. Jetzt muss Agrarminister Christian Schmidt dafür sorgen, dass die EU den Unkrautvernichter von Monsanto und Co. verbietet. Schon am Donnerstag, den 07.05.2015, geben die Verbraucherschutzminister/innen der Bundesländer in Osnabrück ihr Votum ab.