Mangelnder Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Deutschland wird von der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union konkret deshalb verklagt, weil es bestehende Richtlinien zum Schutz blütenreichen Grünlands in speziellen Schutzzonen nicht einhält und dadurch fahrlässig die Artenvielfalt von einheimischen Pflanzen- und Tierarten gefährdet.

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