Affen mit Schweinherzen – „Schlimmste Auswüchse der tierexperimentellen Forschung“

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung von “Ärzte gegen Tierversuche e.V.”, die am 06.04.2016 erschienen ist. Wir verurteilen aufs Schärfste diese qualvollen Experimente an leidensfähigen Lebewesen und schließen uns der Aussage von “Ärzte gegen Tierversuche e.V.” uneingeschränkt an: “Selbst, wenn diese Forschung irgendeinen Nutzen für die Menschheit bringen würde, darf nicht alles erlaubt sein, was machbar ist.” Vorsätzliche Körperverletzungen an Tieren gehören schon lange bestraft und verboten! Und dafür setzen wir uns ein.

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Unsere Bundestagspetition

Aktuell bestehen Tierschutz- und Ethikkommissionen zu 2 Dritteln aus Wissenschaftlern und nur zu einem Drittel aus Tierschützern anerkannter Organisationen. Die Beratung der Kommission fällt somit immer zu Gunsten der Experimentatoren und deren Anträge auf Tierversuche aus.

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Beschwerde an die Europäische Kommission: Tierversuche

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz wendet sich mit einer offiziellen Beschwerde bezüglich der offensichtlichen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung tierversuchsfreier Methoden an die Europäische Kommission. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, wurde zusätzlich eine OnlinePetition an die Europäische Wettbewerbskommisson eingerichtet.

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht mit seinem Ansinnen eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.

Hiermit bringen wir die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor.

Tierversuche wurden niemals validiert.

Ein neues Medikament, ein Waschmittel, ein neues Düngemittel, … all diese Produkte müssen vor ihrer Vermarktung auf Unschädlichkeit für den Menschen getestet werden.

Im Tierversuch!

Hiervon profitiert eine ganze Industrie: Die Tierversuchslobby!

Für die Tierversuche gibt es keine Auflagen, obwohl einige der in den Prüfvorschriften verankerten Versuche noch aus den 1930/40 Jahren stammen und bis heute nicht daraufhin überprüft wurden, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können [1].

Tierversuchsfreie Verfahren hingegen müssen die Hürden der Validierung nehmen, welche bis zu 10 -15 Jahre in Anspruch nehmen können.

Dies führt dazu, dass tierversuchsfreie Methoden keinen Anreiz für die Entwickler ermöglichen.

Diejenigen, die sich dennoch den tierleidfreien Alternativen widmen, werden aufgrund der langwierigen und unverständlichen Prüfverfahren häufig abgeschreckt, bzw. werden erheblich benachteiligt!

Ein Entwickler von tierversuchsfreien Methoden hat derzeit nicht die gleichen Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt.

Hier besteht eine beklagenswerte Ungleichheit zum Leidwesen der Tiere und ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, sprich unlauterer Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung, eine Verschiebung des Marktgleichgewichts.

Tierversuche haben eine Quasi-Monopolstellung.

Das Bundeskartellamt lehnt nach Anzeige der Wettbewerbsverzerrung Sanktionen nach §19 GWB ab, erkennt keinen Verstoß.

Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Durch die Ablehnung der Prüfung einer Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden des Bundeskartellamtes verstößt Deutschland gegen die EU-Richtlinien UWG §4 Punkt 4 – Mitbewerberschutz :

unlauter handelt, wer Mitbewerber gezielt behindert.

Begründung: siehe oben!

Ferner verstößt die deutsche Regierung mit ihrer Untätigkeit gegen

UWG §4a 1.3 Aggressive geschäftliche Handlungen – unzulässige Beeinflussung

Eine unzulässige Beeinflussung liegt vor, wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Ausübung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt.

Begründung:

Jeweils rund 75 % der europäischen Bevölkerung sehen in ihrem eigenen Land bzw. in der EU die Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden als nicht ausreichend gefördert an. Ca. 50% der Befragten lehnen Tierversuche generell ab [2].

Der Verbraucher ist bei der Wahl seiner Konsumgüter erheblich eingeschränkt, wenn er komplett auf tierversuchsfreie Produkte zurückgreifen möchte.

Im Hinblick auf die Pharmaindustrie ist es für einen Patienten bislang fast unmöglich, seine ethischen Grundwerte aufrecht zu erhalten, wenn er auf Medikamente oder operative Eingriffe angewiesen ist.

Obwohl jährlich 58.000 Menschen allein in Deutschland an den Nebenwirkungen der im Tierversuch zugelassenen Medikamente versterben [3], hat der Patient kaum eine Möglichkeit, auf tierversuchsfreie Produkte oder Verfahren zurück zu greifen, womit eine Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert die EU-Kommission somit auf, die deutsche Regierung zu veranlassen, gegen die Wettbewerbsbeschränkung durch die Validierungspflicht für tierversuchsfreie Verfahren vorzugehen und den Verbraucher nach UWG zu schützen.

Weiterhin fordern wir, dass die Aufhebung der Validierung nach UWG auf alle EU-Staaten ausgeweitet wird.

Quellen:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

 


 

European Commission

General for competition
Registratur Antitrust
B-1049 Brüssel, Belgien

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” submits the following complaint with the EU Commission.

We hereby submit a complaint about the distortion of competition in terms of validating non-animal testing methods, in contrast to non-validated animal tests.

Many of the provisions at national and EU level prescribe animal testing directly or indirectly.

Animal experiments have never been validated.

A new medicament, a detergent, a new fertilizer … all these products must be tested for harmlessness for humans prior to marketing.

In animals!

This benefits an entire industry: the animal experiments lobby!

For animal experiments, there are no restrictions, although some of the tests laid down in inspection requirements date back to the 1930s/40s and have still not been checked to see if they are suitable to assess health risks for humans safely [1], until today.

Animal-free test methods to the contrast must overcome the barrier of validation which may take up to 10 to 15 years to complete.

This means that non-animal test methods allow no incentive for the developer.
Those who do devote themselves to alternatives free from animal suffering are often deterred because of the lengthy and incomprehensible test methods or are at a considerable disadvantage!

A developer of non-animal testing currently has not the same opportunities in the economic market.

Here is a deplorable inequality to the chagrin of the animals and a flagrant violation of the principle of equality, in other words unfair competition / restriction of competition, a shift in the market equilibrium.

Animal experiments have a virtual monopoly.

The German federal cartel office rejected sanctions under section 19 GWB after the complaint about the distortion of competition, recognizes no violation.

The EU competition rules are directly applicable in all EU member states.

By the refusal to examine a distortion of competition in the validation of non-animal testing the federal cartel office of Germany violates EU directives UWG §4 point 4 – competitor protection:

unfair acts who disables competitors deliberately.

Justification: see above!

Furthermore, with its inaction the German government infringes

UWG §4a 1.3 Aggressive commercial practices – undue influence

An undue influence exists if the entrepreneur exploits a position of power towards consumers or other market participants to apply pressure, even without using or threatening to use physical force, in a way which significantly limits the consumer’s or other market participants’ ability to make an informed decision.

Justification:

Approximately 75% of the European population regard the development and validation of alternative methods as insufficiently promoted in the EU respectively their own country. Approximately 50% of respondents reject animal testing in general [2].

The consumer is severely restricted in his/her choice of consumer goods, if he/she wants to completely rely on non-animal products.
With regard to the pharmaceutical industry, for a patient it is almost impossible to obtain his/her fundamental ethical values effectively, so far, if he/she is dependent on medication or surgical procedures.
Although 58,000 people in Germany alone die from the side effects of drugs approved in animal studies [3], the patient has a limited ability to access products or procedures not tested on animals, which puts out of effect equal treatment.

The federal board of “Partei Mensch Umwelt Tierschutz” therefore calls on the EU Commission to make the German government take action against the restriction of competition by the validation requirement for non-animal test methods and to protect the consumer by UWG.
Furthermore, we demand that the annihilation of validation by UWG is extended to all EU countries.

Sources:

[1] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung (abgerufen am 19.02.2016)

[2] Ärzte gegen Tierversuche e.V., http://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/statistiken/569-eu-buerger-fordern-strengere-tierschutzbestimmungen.html (abgerufen am 19.02.2016)

[3] Schnurrer J. U., Frölich J. C.: „Zur Häufigkeit und Vermeidbarkeit von tödlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ Der Internist 2003: 44; 889-895

Tierschutz: KLAGEN GEGEN DAS LAND NRW

http://www.lokalkompass.de/duesseldorf/politik/tierschutz-klagen-gegen-das-land-nrw-d621798.html

Am 28.01.2016 wurde der Eingang der bereits 6.Klage einer kleinen Gruppe von Tierschützern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land NRW, in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (kurz LANUV), bestätigt.

Alle Klagen der Tierschützer richten sich gegen Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz, sowie die Gebührenerhebung.

Beteiligt an diesen privat geführten Verfahren ist auch Sandra Lück, Mitglied im Bundes- und Landesvorstand NRW der Tierschutzpartei.

„Unsere Anfragen beinhalten unter anderem die Art, Haltung, Herkunft, sowie die Forschungszwecke der Tiere an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf,für die auch Ratsfrau Claudia Krüger von der Fraktion Tierschutzpartei/Freie Wähler bereits Anfragen gestellt hat. Weiteren Anfragen betreffen die Universitäten Essen, Dortmund, Bochum, Bielefeld und Wuppertal.
Diese Auskünfte werden uns verweigert, ebenso die Einsicht in Original-Dokumente. LANUV NRW schickt uns dafür zu unseren Fragen regelmäßig unaufgefordert NTP’s (nicht technische Projektzusammenfassung), welche öffentlich und frei zugänglich beim BfR abzurufen sind und erhebt dafür exorbitante und nicht nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren.
Neben unseren Klagen wegen Verweigerung der Auskünfte müssen wir also zusätzlich gegen die Gebührenerhebung klagen, da es hier keine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben. Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen also zusätzlich getragen werden, da kommen sehr schnell einige tausende Euro zusammen.“ sagt Lück.

Erst im vergangenen Jahr hat die Tierschutzpartei das Mandat und somit die Kosten für eine Verfassungsklage übernommen, an der Sandra Lück mit dem aktiven Tierschützer Reiner Bent und ihrer Freundin Jocelyne Lopez maßgeblich beteiligt sind.

„Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen die tierversuchsgenehmigende Behörde LANUV wegen Tierquälerei bei der Haltung der Affen im Labor COVANCE (Münster) erstattet. Diese Strafanzeige wurde eingestellt, weil angeblich kein Anfangsverdacht vorläge. Daraufhin haben wir über unseren Anwalt ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm eingeleitet, welches die Klage als unzulässig abgetan hat. Nun warten wir auf das Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Grundrechte der Tiere und der Bürger und die Bestimmung des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen sollen.“
Auch in Bezug auf die Klagen zum Informationsfreiheitsgesetz kann Lück sich vorstellen, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.

„ Die Behörde LANUV NRW verstößt mit ihren Verweigerungen der Auskünfte konsequent gegen das Informationsfreiheitsgesetz und somit gegen geltendes Recht. Mit Hinhaltetaktiken und hohen Gebühren versucht die Behörde, den Bürger zu verschrecken und mürbe zu machen. Zwischen 4 und 6 Stunden berechneter Arbeitsaufwand, mit Stundensätzen von bis zu 80 Euro für einen gehobenen Beamten, der ein paar frei zugängliche Unterlagen aus dem Internet kopiert und verschickt, sind nicht nur unrealistisch, sondern eindeutig bürgerfeindlich und sollen lediglich von einer Folge-Anfrage abhalten. LANUV scheint ein paar gut gehütete Geheimnisse zu haben, wenn es um die Genehmigungen der Tierversuche in NRW geht. Wir klagen uns wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof, um das Recht jedes einzelnen Bürgers auf Zugang zu Informationen durchzusetzen und um den Horror in Auftragslaboren und an Universitäten zu beenden, den LANUV in NRW genehmigt.“

Lück, Lopez und Bent erwarten zu ihren Verfahren in Kürze die ersten Gerichtstermine.

Quelle: http://www.lokalkompass.de/duesseldorf/politik/tierschutz-klagen-gegen-das-land-nrw-d621798.html