Lange genug galt das Motto: „Tierschutz im Grundgesetz – na und?“ – Nach mehrjähriger Stagnation gibt es nun erfreulicherweise Fortschritte

Seit August 2002 steht der Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes. Über Jahre hinaus wurden von Seiten der Tiernutzer („Nutztier“-Halter, Profiteure von Tierversuchen etc.) die Bestrebungen, für die Tiere Rechte zu erstreiten, massiv blockiert, und es wird sicher auch noch so weitergehen. Dennoch gelang es in vier Bundesländern, das Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände durchzusetzen – so in Bremen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hamburg; in weiteren vier ist dies in Planung – in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und endlich auch in Niedersachsen, das aufgrund der exzessiven Massentierhaltungen gemeinhin als „Tierquälerland“ bezeichnet wird.

Ob es nun der „Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands“ passt oder nicht – der Geschäftsführer äußerte umgehend sein Missfallen -, auch sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten und sollten ihre ausschließlich auf Eigennutz ausgerichtete Blockadehaltung aufgeben! Es gebe „genügend Gesetze für den Tierschutz“, so der Vertreter der Schweinehalter. Nach dieser Lesart gehört zum Tierschutz beispielsweise auch das routinemäßige Amputieren von Schnäbeln bei Hühnern und Puten. Kommentar überflüssig!

Neben den genannten Fortschritten bez. Klagerecht der Tierschutzverbände gibt es seit Kurzem zumindest einen Lichtblick für die 40 bis 50 Millionen jährlich nach dem Schlüpfen vergasten oder geschredderten männlichen Küken: An der Universität Leipzig wurde im Rahmen einer Promotion ein Verfahren entwickelt, mit dem bereits im Ei das Geschlecht der Tiere bestimmt werden und somit durch Entsorgung der Eier grausamste Tierquälerei vermieden werden kann. Es sollte alles darangesetzt werden, dies Verfahren so zu optimieren, dass es schnellstmöglich einsatzfähig ist.

Der Weg in eine Gesellschaft ohne Tierleid, für die sich unsere Partei stark macht, ist naturgemäß lang, denn der Speziesismus bzw. Artegoismus ist noch weit verbreitet. Umso mehr muss man sich über kleine Schritte freuen und sich im Rahmen des Möglichen daran beteiligen!

Schächten – der Inbegriff von Tierqual „Kurban Bayrami“ – das islamische Schächt-Opferfest vom 15.-18.10.2013

Der Termin für religiös motivierte tausendfache Opferschächtungen von Tieren rückt näher: Das islamische Schächt-Opferfest “Kurban Bayrami” (türkisch) oder „Idul Adha“ (arabisch) findet in diesem Jahr vom 15. bis 18. Oktober 2013 statt. (s.: http://islam.de/2860)

Diesem archaischen Tun liegt im Judentum die Erzählung der Beinahe-Opferung Isaaks (Genesis 22,1-19) durch Abraham zugrunde und im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, Allah seinen Sohn Ismail zu opfern. Nach islamischem Glauben soll jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Opfer bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muss und ein weibliches Tier nicht trächtig sein darf.

In Deutschland leben über 3,3 Millionen Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder aus Gewohnheit – einige von ihnen halten sich nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung – ganzjährig, aber insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes. Ein solches betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist aber als bewusste und vorsätzliche grauenhafte Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut geltendem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.

Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann zweifellos nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen und eine hier geltende Verfassungsethik sowie allgemein gültige Gesetze respektiert werden!

Eine „In-Ohnmacht-Versetzung” der Tiere durch reversible (wieder aufhebbare) Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten auch als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund, betäubungslos zu schächten!

Auch nach verschiedensten Gerichtsurteilen hat die Erteilung einer “Ausnahmegenehmigung” zum betäubungslosen Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG strengsten Prüfungskriterien zu unterliegen. So ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine “Ausnahmegenehmigungen” zum betäubungslosen Schächten zu erteilen sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.

Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt. Zudem können Landwirte, die Tiere verkaufen, von denen sie annehmen müssen, dass sie gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder die sogar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen bis zu 25 000 Euro bestraft werden.

Polizei und Ordnungsämter sind angewiesen, im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen auf Bauernhöfen und Schäfereien oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen. (Weitere Informationen hier)

Unsinn Tierversuch – Ein animierter Aufklärungsfilm der Ärzte gegen Tierversuche

Um einem möglichst breiten Publikum die wichtigsten Argumente gegen Tierversuche näher zu bringen, haben “Ärzte gegen Tierversuche” einen Animationsfilm produziert.

In dem 6-minütigen Film „Unsinn Tierversuch“ werden mittels animierter Bilder erklärt, warum die Ergebnisse für die Anwendung am Menschen unbrauchbar und oft sogar gefährlich sind. Obwohl Tierversuche unermessliches Leid für die Tiere bedeuten, will man nicht durch reale Bilder abschrecken, sondern mittels Animation das Thema auf verdauliche Weise veranschaulichen.

Der Film ist sowohl für Schulen, für Infostände und vor allem für die großflächige Verbreitung im Internet geeignet. Nach nur 5 Tagen hat er bereits über 20.000 Aufrufe. Versionen in mehreren anderen Sprachen sind in Arbeit. (Hier Animationsfilm ansehen)

Stoppt das Hundemassaker in Rumänien!

Bitte unterstützen Sie den nachfolgenden Protest (Originalbrief) des Rumänischen Tierschutzbundes von Dr. Carmen Arsene

Betreff / Subject (example): Stop dog massacre in Romania!

Madams and Sirs,

Mass killing is simply not the answer and is totally unacceptable in the civilized world of today.

MASS NEUTERING is the only LONG TERM solution for the decrease of the stray dogs phenomenon, as it aims to the source of the problem.

The law no. 258/2013, just adopted, regarding the mass killing of dogs, is against the provisions of the European Convention ratified by Romania, it clearly contradicts the European norms regarding animal protection, it is contrary to all the conclusions of the studies performed by specialized institutions as the World Health Organization (WHO, Geneva) that concluded that dog slaughter has no result on the dog population in the street, it is contrary to all conclusions and results deriving from the mass euthanasia and killings in Romania, it is contrary to all results obtained in Oradea, Lugoj, Cernavoda and in other countries where “catch, neuter and return” lead to the almost complete eradication of the strays situation.

The law regarding the mass euthanasia destroys morality, human dignity, it gravely affects the physical and pshycological welfare of the society and it denies the constitutional right to physical and pshycological integrity.

We ask the President, the Government, the Sanitary Veterinary National Authority, the City Halls to show morality, wisdom and common sense and to prevent the implementation of a monstrous law, not dignified for the present century and which will not lead to the resolving of the problem.

We ask the European Commission, European Parliament to have a decisive and strong position and to make use of any legislative possibilities in order to stop the massacre of the dogs in Romania.

Name, country

Senden Sie den Brief an folgende Empfänger:

comm-rep-ro@ec.europa.eu, peti-secretariat@europarl.europa.eu, koen.doens@ec.europa.eu, pia.ahrenkilde-hansen@ec.europa.eu,leonor.ribeiro-da-silva@ec.europa.eu, Frederic.vincent@ec.europa.eu

Übersetzung des Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Massentötungen sind heutzutage in einer zivilisierten Welt schlicht keine angemessene Vorgehensweise und in keiner Weise akzeptabel.

Die Massenkastration ist die einzige langfristige Lösung, das Problem der Straßenhunde zu verringern, denn damit wird an der Ursache angesetzt.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz Nr. 258/2013 zur Massentötung von Hunden verstößt gegen die Vereinbarungen der Europäischen Konvention, die auch Rumänien ratifiziert hat, es steht im krassen Gegensatz zu europäischen Normen, den Tierschutz betreffend, es missachtet alle Ergebnisse von Untersuchungen sachkundiger Institutionen. So ist die WHO (Weltgesundheitsorganisation Genf) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Massentötungen sich nicht auf die Populationsgröße von Straßenhunden auswirken. Ein solches Vorgehen missachtet alle Erkenntnisse, die man aus Massentötungsaktionen in Rumänien bereits gewonnen hat; es missachtet, was man aus Oradea, Lugoj, Cernavoda und anderen Ländern weiß: dort hat „catch, neuter, return“ (Einfangen, kastrieren, wieder aussetzen) das Straßenhunde-Problem fast vollständig beseitigt.

Das Gesetz zur Massentötung zerstört Moral und Menschenwürde, greift das Befinden der Gesellschaft heftig an und missachtet das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Wir ersuchen den Präsidenten, die Regierung, die Nationale Behörde für Tiergesundheit und die jeweiligen Bürgermeister: zeigen Sie Moral, Klugheit, gesunden Menschenverstand und verhindern Sie, dass dieses scheußliche Gesetz umgesetzt wird; es passt nicht in unser Jahrhundert und löst die Probleme nicht.

Wir ersuchen das Europäische Parlament und die Europäische Kommission: treten Sie entschieden und streng auf, nutzen Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten, um den Hundemassakern in Rumänien ein Ende zu bereiten.

Name, Land