Steuerfreiheit für Dortmunder Tierheimhunde abgelehnt

„Wir sind sehr enttäuscht davon, dass CDU und SPD unserem Antrag nicht gefolgt sind, die Aufnahme von Tierschicksalen aus dem Tierheim finanziell zu unterstützen und so mit großer Symbolwirkung etwas für den Tierschutz in unserer Stadt zu tun!“, so Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Tierschutzpartei als Teil der Fraktion Die Linke+ im Rat der Stadt Dortmund, der den Antrag zunächst im Dezember in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) einbrachte. Aufgrund der Zuständigkeit für Finanzfragen wurde der Antrag dann in die heutige Sitzung des Finanzausschusses weitergeleitet und dort ausschließlich durch die eigene Fraktion sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei unterstützt.

Ein Hintergrund des Antrages war die Aussage der Verwaltung, welche das städtische Dortmunder Tierheim in einer Anfrage aus dem November als „weiterhin voll ausgelastet“ beschrieb. So hat sich der Tierbestand im Tierschutzzentrum im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht. Wurden im Jahr 2022 noch durchschnittlich 45 Hunde pro Tag betreut, hat sich in diesem Jahr der tägliche Durchschnitt auf 57 Hunde erhöht. Auch der Bereich der Katzen und Kleintiere verzeichnet eine deutliche Steigerung.

Im Einzelnen baten wir um Beratung und Beschlussfassung, um die nachfolgende Änderungen in die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund aufzunehmen:

  1. Erweiterung in § 4 Steuerbefreiung um f) (neu): Dortmunder*innen, die Hunde
    aus dem Tierschutzzentrum Dortmund übernehmen, erhalten eine
    Steuerbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der
    Übernahme.
  2. Bei Hunden, die zur Pflege, Verwahrung oder zur Haltung auf Probe
    angeschafft werden, beginnt die Steuerpflicht erst nach einer Frist von sechs
    Monaten.

“Wir sind uns bewusst, dass bei der Entscheidung ein Tier aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz aufzunehmen, wirtschaftliche Gründe meist nur eine untergeordnete Rolle spielen, dennoch hätte ein positiver Beschluss geholfen, die Situation im Dortmunder Tierheim zu verbessen und neue Herrchen und Frauen zu entlasten. Leider sind einige Parteien für Argumente mit sozialem oder tierschutztechnischen Hintergrund nicht zu gewinnen, wirkliche Gegenargumente wurden nicht genannt – Herzlos!” so Michael Badura, Ratsmitglied für die Tierschutzpartei und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke+.

Rechtliche Grundlage des Antrages war dabei die Auskunft des Rechtsamtes der Stadt Dortmund (zuletzt auf eine derartige Anfrage der CDU-Fraktion im Jahr 2017), nach der ein großer Handlungsspielraum des Satzungsgebers besteht. Speziell für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen ist die Möglichkeit einer Steuerbefreiung anerkannt, wird als rechtlich unbedenklich eingestuft und bereits in vielen deutschen Städten praktiziert.

Auch eine Erweiterung der zweimonatigen Frist vor dem Beginn der Steuerpflicht um viel Monate stellte für die Partei eine sinnvolle Erweiterung dar, falls Tiere, beispielsweise für eine Weitervermittlung durch Aktive im Tierschutz, zur Pflege gehalten werden.

(se)

 

 

Dortmund: Prüfauftrag barrierefreie Wegschranken einstimmig angenommen

Freude bei der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) als Teil der Fraktion DIE LINKE+ in Dortmund:  Ihr Prüfauftrag zu barrierefreie Wegeschranken an Forst- und Grünflächen wurde im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 5. Dezember einstimmig auf den Weg gebracht.

Und so lautet der Prüfauftrag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Wegeschranken, welche an den Eingängen von Forst-, Park- und Grünflächen im Stadtgebiet die Einfahrt für PKWs unterbinden, im Rahmen von Austausch-, Neubau- und Reparaturmaßnahmen durch barrierefreie Schranken ersetzt werden können, um so Rollstuhlfahrer:innen oder sonstigen mobilitäts-eingeschränkten Personen sowie Menschen mit Kinderwagen und Fahrradfahrer:innen den Zugang erleichtern können.

Begründung:

Forst- und Parkanlagen im Stadtgebiet erfreuen sich großer Beliebtheit, um dort Natur und frische Luft zu erleben. Üblicherweise sind viele Eingänge mit einer Durchfahrtsbegrenzung für den mobilisierten Individualverkehr ausgestattet, welche durchaus berechtigt ist. Neben diesen Schranken haben sich häufig „Trampelpfade“ für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gebildet, um diese seitlich zu passieren. Je nach Wetterlage sind diese oftmals mit schlammigen Pfützen versehen oder der Pflanzenbewuchs ermöglicht nur einen schmalen Durchgang.

Der klassische Querbalken einer normalen Schranke stellt hier an einigen Orten für Menschen im Rollstuhl eine unüberwindbare Barriere dar und erschwert den Waldbesuch darüber hinaus auch Menschen mit Kinderwagen oder körperlichen Einschränkungen, die z.B. auf Rollatoren angewiesen sind. Auch das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sieht vor, dass zu Erholungszwecken jedermann ein freies Betretungsrecht für den deutschen Wald besitzt. Personen im Rollstuhl oder Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen hiervon nicht ausgenommen werden.

Neuartige, barrierefreie Schrankensystem zeichnet sich im einfachsten Fall dadurch aus, dass an einer beliebigen Stelle der Querbalken durch einen nach oben gerichteten Bogen unterbrochen wird, unter dem ein Mensch mit Beeinträchtigungen hindurchgehen bzw. fahren kann (siehe Foto, das uns freundlicherweise von barrierefreie-schrankensysteme.de zur Verfügung gestellt wurde).

„Wir freuen uns sehr, dass die anderen Fraktionen die Idee ebenfalls gut finden“, sagt Sebastian Everding, der den Antrag für die Fraktion formuliert hat. „Wir stehen mit dem Anbieter dieser Schranken in Kontakt, einem Kleinunternehmer, der selbst im Rollstuhl sitzt. Er versicherte uns, dass die Schranken sehr leicht für eine barrierefreie Nutzung nachzurüsten seien. Der finanzielle Aufwand pro Schranke soll sich deutlich unter 2.000 Euro bewegen.“

Schliefenanlage erneut Thema im Dortmunder Ausschuss

Hier der Redebeitrag von Sebastian Everding, als sachkundiger Bürger für die Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 31. Oktober in Dortmund:

Vielen Dank Herr Vorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bedanken uns zunächst für die teilweise Beantwortung der Fragen und entschuldigen uns zeitgleich bei den anderen Fraktionen, das dies schon wieder auf der Tagesordnung steht. Fakt ist jedoch, dass auf Dortmunder Stadtgebiet fühlende Wesen für eine Hunde-Ausbildung missbraucht werden, damit sich Dackelzüchterinnen und Züchter einen entsprechen Vermerk in ihr Zuchtbuch machen können. Zu so einer Tierquälerei werden wir nicht schweigen!

Da heute auch ein Vertreter des Veterinäramtes vor Ort ist möchten wir an dieser Stelle in aller Form die rechtliche Auffassung des Veterinäramtes zur Nicht-Zuständigkeit für die Schliefenanlage auf Dortmunder Stadtgebiet in Frage stellen und um die exakte Rechtsgrundlage bitten. Nach der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW sind, außer für Tierversuche, für alle Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes die Kreisordnungsbehörden zuständig. Aktuell laufen Gerichtsverfahren um die Schliefenanlage in Lemgo, bei dem Vorgehen gegen die dortigen Missstände ist das Veterinäramt Lemgo federführend mit dabei – Ostwestfalen ist ein Stück weit entfernt von Dortmund, aber liegt meines Wissens nach noch in NRW. Gelten für das Dortmunder Veterinäramt andere Gesetze?

Weiteres Beispiel: Die Wildvogelstation von Ewald Ferlemann in Dorstfeld – Ebenfalls keine kommerzielle Nutztierhaltung – Dort sind Sie zuständig! Ist ein Storch oder eine Möwe weniger Wildtier als ein Fuchs in ihrer Definition?

Ansonsten schreiben sie von drei weibliche adulte Tiere, die als Welpen nach dem Tod der Mutter aufgenommen wurden. Diese ist wohl versehentlich vor das Gewehr gelaufen. Frage 1: Wo ist der vierte Fuchs? In der letzten Anfrage wurden vier Tiere erwähnt. Frage 2: Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um Zuchttiere, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass in den Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefenanlagen, der Einsatz von Wildfängen als nicht akzeptabel bezeichnet wird?

Und noch zwei wichtige Fragen: Wie können Sie tatsächlich beurteilen, dass keine Bewegungsstereotypien vorliegen, wenn sie die Anlage nur wenige Male mit Vorankündigung aus freiwilliger Basis beurteilt haben?

Wie können Sie den Einsatz eines Trenngitters aus Metall zulassen, wenn in allen Vorgaben stets davon gesprochen wird das diese eben nicht aus Metall bestehen dürfen, da die Gefahr des Absplitterns der Zähne besteht, wenn sich der Fuchs oder auch der Hund ins Gitter verbeißt.

Abschließend bitte um die Darlegung weiterer Argumente weswegen es sich in den Augen des Veterinäramtes um eine intensive Tierhaltung handelt- Nur zum Vergleich: So eine Haltungsform stellt beispielsweise der Dortmunder Zoo dar, wo fachlich ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger (nicht nur Menschen deren einzige Qualifikation ein Jagdschein) z.B. individuell auf einzelne Tierarten zugeschnittene Beschäftigungskonzepte vorhalten. Sie nennen ausschließlich Impfungen und eine mögliche Abtrennung untereinander. In unseren Augen handelt es sich hier nicht um eine intensive Haltung, weswegen höhere Auflagen an Gehege-größen gelten.

Noch ein allerletztes Update zur letzten Sitzung: selbstverständlich sind wir dem Tipp von Kollegin Heidkamp gefolgt…unsere Fraktionsanfrage nach einer Besichtigung wurde jedoch binnen 24 Stunden abgelehnt.

 

Die Beantwortung der Rückfragen soll schriftlich bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung erfolgen. In dieser soll sich auch die ehrenamtliche, städtische Tierschutzbeauftragte Fr. Dr. Kalka zu dieser Thematik äußern.

Kleine Parteien als demokratische Alternative

Der Mythos der verlorenen Stimme

Blickt man in der Wahlkabine auf den Stimmzettel, so findet man sowohl bei einer Kommunalwahl, der Bundestagswahl, den bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen & Bayern, als auch bei der Europawahl im Juni 2024 neben den bekannten Großen auch stets eine Vielzahl an kleinen Parteien. Diese finden sich jedoch in den Wahlumfragen der Medien später meist nur unter dem Begriff „Sonstige“ wieder.

Einzelpersonen des öffentlichen Lebens, aber auch Institutionen und Vereine argumentieren jedoch vor jeder Wahl aufs Neue, dass diese Stimmen verschenkt wären und im schlimmsten Fall sogar noch Parteien wie der AfD Vorschub leisten würden, weil dadurch in den Parlamenten vertretene andere Parteien geschwächt würden. Dabei bringen Kleinparteien, wie die unsere, oftmals frische und unverbrauchte Sichtweisen und Zukunftsideen ein und setzen deutliche Zeichen in der Parteienlandschaft gegen Hass und Hetze und für Respekt und Mitgefühl! Lesen Sie hier ein Plädoyer für die Underdogs der politischen Landschaft und warum diese einen Gewinn für die Demokratie darstellen.

Argument 1: Finanzielle Unterstützung

Parteien nehmen erst dann am System der staatlichen Teilfinanzierung teil, wenn sie bei der letzten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 % bzw. bei der letzten Landtagswahl mindestens 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Ist dieses Kriterium erfüllt, erhalten sie jährlich bis zu 0,86 € für jede auf ihrer jeweiligen Liste abgegebene Stimme (Zweitstimme). Diese Gelder nutzen Kleinparteien vor allem, um Ihre öffentliche Wahrnehmung zu steigern und somit mit Ihren Zielen und Visionen für Wähler:innen sichtbarer zu werden, denn gerade Wahlkämpfe kosten viel Geld.

Argument 2: Ideen „Übernahme“ durch große Parteien

Auch wenn es kleine Parteien oft nicht schaffen in den Landtag oder gar in den Deutschen Bundestag einzuziehen, so werden ihre Ideen und Vorschläge gerne mal von den großen Parteien „übernommen“. Gerade wenn Parteien oder Einzelkandidierende zu einem Thema oder mit einer Position einen besonders hohen Zuspruch bei den Wähler:innen erhalten, bleibt dies in den Schaltzentralen der Macht nicht unbemerkt.

Argument 3: Fokussierung auf neue Themen

So schaffen es selbst vergleichsweise geringe Wahlerfolge kleinerer Parteien, die Aufmerksamkeit auf Themen zu lenken, die bislang eher im Windschatten der Regierungspolitik lagen: Exemplarisch hätte es den Fokus und die Verbesserungen hinsichtlich der Thematiken Tiertransporte, Tierversuche oder Kampf gegen die Klimakrise höchstwahrscheinlich nicht ohne kontinuierlichen Druck seitens der Tierschutzpartei und weiteren Kräften gegeben.

Argument 4: Aktivierung von Nichtwähler:innen

Politikverdrossenheit ist nicht erst seit diversen Spenden- oder Lobbyskandalen ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft und das Schimpfen auf „die da oben“ an der Tagesordnung, sodass viele Wähler:innen erst gar nicht zur Wahl gehen. Gerade Kleinparteien schaffen dank differenzierter Themen und neuer Perspektiven oft erstmals wieder in die Lebenswirklichkeit von Teilen der Bevölkerung einzudringen, die von vielen etablierten Teilen der Politik schon lange abgeschrieben wurden.

Argument 5: Hohe Fach- und Themenkompetenz

Viele kleinere Parteien und Gruppierungen haben starke thematische Schwerpunkte und die ehrenamtlichen Politiker:innen setzen sich mit großer Leidenschaft für ein oder mehrere „Herzensthemen“ ein. Oftmals vereinen diese durch die aktiven Mitglieder und Unterstützer:innen eine enorme thematische Fachkompetenz. Oder würden Sie beispielsweise unserer Partei keine fundierte Expertise im Tierschutz bzw. für den Schutz aller Lebewesen, in Sachen Klimakrise oder dem Einsatz für sozialer Gerechtigkeit zutrauen? In vielen gleichartigen Parteien steht ebenfalls der Idealismus für das Sachthema oftmals an erster Stelle. Meist gehen diese dann mit Maximalforderungen zu einem bestimmten Thema in den Wahlkampf, aber tun das die Gewerkschaften oder Autoverkäufer:innen nicht ebenso?

Wenn es so viele gute Argumente für kleine Parteien gibt, warum besteht dann eine 5-Prozent-Hürde bei vielen Wahlen?

In die 16 Landtage oder gar in den Bundestag schafft es aktuell so gut wie keine der Kleinparteien, denn das deutsche Wahlrecht hat eine Art Sperre eingebaut: Mindestens 5 % der gültigen Stimmen sind so etwas wie der „Türsteher“ vor vielen Parlamenten. Diesen zu überwinden fällt vielen politischen Gruppierungen äußerst schwer, denn oftmals fehlt der personelle Hintergrund flächendeckend Kandidierende aufzustellen und zusätzlich in jedem Bundesland bis zu 2.000 Unterstützungs-Unterschriften zusammenzubekommen, um überhaupt erst auf dem Stimmzettel vertreten zu sein.

Anders als bei Wahlen innerhalb Deutschlands, wie Landtags- oder Bundestagswahlen, gibt es für deutsche Parteien bei europäischen Wahlen noch keine Sperrklausel – die könnte sich jedoch noch durch den aktuell laufenden rechtlichen Prozess bezüglich der Europawahl 2029 ändern. Indem dabei ebenfalls eine prozentuale Eintrittskarte eingeführt werden soll, wollen größere Parteien eine weitere Zersplitterung des Parlaments verhindern. Diese Idee, wie die der Fünf-Prozent-Hürde, geht dabei auf die Angst zurück, dass zu viele Klein- und Kleinstparteien ein Parlament quasi unregierbar machen würden. Jedoch scheint dies einerseits bloß ein aus Angst vor Machtverlust motivierter Akt der bereits Machthabenden zu sein und andererseits erscheint das stützende Argument einer unmöglichen Arbeitskultur durch angeblich übertriebene Ausdifferenzierung ins Leere zu schießen. Klein- und Kleinstparteien sind oft Anlaufstellen und Quellen für noch wenig etablierte oder leise Meinungen sowie Ideen, weswegen eine Exklusion dieser aus dem politischen Geschehen durch eine gewollte Hürde einem demokratischen Ideal entgegenstehen würde. Zudem bestehen die im Europaparlament zu findenden Fraktionen ohnehin aus bemerkenswert vielen Parteien (in der Legislaturperiode 2019-2024 gab es mehr als 180), wodurch eine Verringerung seitens Deutschland einen kaum wahrnehmbaren Effekt zeigen und eher eine bloße Auslebung einer antidemokratischen, Macht forcierenden Position darstellen würde.

Argument 6: National ungleich international

Es gibt einen relevanten Unterschied zwischen Politik auf nationaler und internationaler Ebene. Kleinparteien können, obwohl sie kaum im politischen Kosmos Deutschland sichtbar sind, dennoch auf europäischer Ebene wirksam sein. Aufgrund dessen ist es möglich, bei verschiedenen Rahmenbedingungen divers zu wählen. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europaparlamentswahlen sind in bestimmten Hinsichten eigene Spielfelder, wodurch es nicht zwingend so sein muss, dass man bei jenen überall das Gleiche ankreuzt. Selbstverständlich ist die Stimmabgabe für einen kleinen Akteur wie die Tierschutzpartei auf allen Ebenen hilfreich und wichtig. Doch auch wenn etwa im Landesbereich gewohnheitsmäßig die eine Großpartei gewählt wird, da dort beispielsweise Kleinparteien meist unsichtbar bleiben und fälschlicherweise den Anschein der Irrelevanz erzeugen, ist es sinnvoll auf europäischer Ebene gerade dort das Kreuz zu setzen. Die Präsenz und Wirkungsmacht auf der einen Stufe bestimmt nicht die auf einer anderen.

Das Abschlussplädoyer

Selbstverständlich werden diese Argumente nicht alle überzeugen, ihr „Kreuzchen“ jenseits einer etablierten Partei zu setzen. Die Stimmabgabe für eine der Großen sollte jedoch auch nicht als Begründung für den Glauben daran dienen, dass es die Wunschpartei ohnehin nicht schaffen wird, in das jeweilige Parlament einzuziehen. Kleinparteien oder auch unabhängige Direktkandidaten bringen viele neue Ideen und sogar einen Idealismus in die deutsche Demokratie ein, der vielen Parteien über die Jahrzehnte leider gänzlich abhandengekommen ist. Wer den „Kleinen“ keine Chance gibt, sollte das Argument, dass sich politisch ja sowieso nichts ändern würde, besser in der Schublade lassen.

(se/tk)

Spenden für den EU-Wahlkampf benötigt

Trotz stetig steigender kommunaler Mandate in Stadt- und Gemeinderäten sind wir bundesweit eine noch eher kleine Partei, die wachsen muss und dies in jeder Hinsicht. Mit unseren Zielen und Visionen von der „breiten Öffentlichkeit“ wahrgenommen zu werden, ist für uns und unsere ehrenamtlich Aktiven ein hartes Stück Arbeit! Continue reading “Spenden für den EU-Wahlkampf benötigt”

Praktikumsende in NRW und Hessen

Vor einigen Wochen hatte ich mich hier vorgestellt: Tim, der Praktikant bei der Partei Mensch Umwelt Tierschutz. Ich erzählte von Erwartungen und anstehenden Aufgaben. Später erfolgte eine Halbzeitanalyse, in welcher ich bisherige Erfahrungen einordnete und die bisherige Praktikumszeit evaluierte. Nun sind die acht Wochen des Praktikums vorbei.

Und was kann ich abschließend berichten?

Ich kann erzählen von etlichen tollen Menschen, von denen viele freiwillig einen Großteil ihrer Kraft und Zeit in die politische Arbeit stecken, von den verschiedensten Gesprächssituation – darunter natürlich auch politischen Diskussionen – bei Ausstellungen, Demonstrationen oder in Einkaufspassagen oder von ganzen weiteren unterschiedlichen Aufgaben, die dem großen Projekt immer an einer anderen Stelle helfen konnten.

Ich könnte hier also noch viele Details der letzten Wochen präsentieren, doch das Wichtigste sei ganz allgemein zu sagen, von dem ich zum Schluss denke, was jede Person verinnerlichen sollte: Engagiert euch politisch!

In letzter Zeit war ich über das politische Geschehen in Deutschland häufig frustriert, konnte mich nicht mehr in der Parteienlandschaft einordnen und hielt das Ganze für eine Sackgasse. Glücklicherweise konnte ich die Wut und Enttäuschung in Motivation, selbst was zu ändern, umwandeln.

Das Praktikum zeigte mir eine neue Welt. Natürlich redet jeder über Politik und besitzt über die meisten Themen eine eigene Meinung, aber das politische Arbeiten an sich ist leider zu einem Platz im Schatten geworden. Ich schaute bei mir selbst nach: Wie viele Leute kenne ich eigentlich, die in diesem Bereich tätig sind? Wie viele gehen zu Demonstrationen, beteiligen sich an Bürgerinitiativen?

Politik ist mehr als Parteiarbeit und das ist auch gut so. Aber weder das eine noch das andere findet in dem Leben der meisten Menschen einen eigenen Raum. Das Praktikum bot mir die Gelegenheit, in einen solchen Ort zu betreten und ich würde es immer wieder tun. Wenn man erst merkt, wie gut es tut, selbst was in die Hand zu nehmen und für die eigenen Werte einzustehen und zu kämpfen, möchte man gar nicht mehr, dass es aufhört. Bekommt man mal tiefere Einblicke in die politische Welt, dann wird einem erst die Systemrelevanz dessen bewusst.

Ich war unter anderem Teil des Bundesparteitages in Hannover, also dort, wo die grundlegendsten und auch oft wichtigsten Dinge geklärt werden. Dabei wurde mir nochmals klar, wie seriös und zielstrebig das Arbeiten dort ist, wenn Mitglieder und Vorstände aus ganz Deutschland zusammenkommen, um über die Zukunft der Partei zu entscheiden.

Ergo bin ich froh, persönliche Pionierarbeit geleistet zu haben, indem ich mir die Politik aus dem Schatten ins Licht brachte. Auf diesen vielen verschiedensten Erfahrungen beruht nun auch meine Motivation weiterzumachen. Deswegen betone ich erneut: Politische Arbeit ist wichtig und unabdingbar, also nutzt vorhandene Zeit und Kraft und versucht, die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Und ja, politisch verbittert sein ist völlig normal, doch das beste Gegenmittel ist das eigene Anpacken. Einmal dabei, entwickelt sich der Frust in Hoffnung.

 

 

Kostenloses Parken & ÖPNV für Ehrenamtliche in Dortmund

„Wir brauchen eine Lösung in Dortmund. Eine gute Lösung. Und eine schnelle Lösung.“ Das fordert Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). Dieser Ausschuss setzte sich auf Bitte seiner Fraktion am Dienstag, 12. September, mit den vielen ehrenamtlich Tätigen in Dortmund auseinander – und ganz gezielt mit deren Parkplatz-Problemen. Der Antrag wurde dann in den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet.

„Man muss sich das mal vorstellen. Da kommen Ehrenamtliche teils mehrmals wöchentlich in die City, um hier wichtige Aufgaben zu übernehmen, etwa um Essen an Hilfsbedürftige auszugeben. Oder sie fahren mit ihrem Auto los, um verletzte oder vernachlässigte Tiere abzuholen. Und dann müssen sie immer wieder fürs Parken bezahlen. Geld, das diese Menschen vermutlich lieber in ihre gemeinnützige Arbeit investieren würden.“

Seine Fraktion wünscht sich deshalb Sonderparkausweise für den Dortmunder Stadtbereich.Die Verwaltung soll prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so den ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen“, sagt Everding. Auch die kostenfreie, alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche soll geprüft werden.

Ohne Ehrenamt könnten viele Einrichtungen und Angebote in Dortmund gar nicht existieren. Feuerwehr. Sportverein. Tafel. Tierschutzverein. Schöffengericht. Kinder- oder Seniorenbetreuung, Hilfe für Geflüchtete… Die Liste ist lang – und die Liste der Menschen, die diese zivilgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, ist noch länger. Etwa 40 Prozent aller erwachsenen Deutschen bekleiden ein Ehrenamt. „Das wären auf Dortmund umgerechnet mehrere Zehntausend Menschen. Sie gehen in ihrer Freizeit einem Ehrenamt nach – und müssen im Rahmen der Ausübung dieser Arbeit noch für den Parkplatz zahlen“, so Everding. „Das müssen wir ändern. Wir sollten diese Leistung noch mehr anerkennen und die Betroffenen nicht auf ihren Kosten sitzen lassen. In Flensburg geht das auch. Dort erhalten die Ehrenamtlichen einen Sonderparkausweis von ihrer Stadt. Dann werden wir das doch auch in Dortmund hinbekommen.“

Antrag im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12. September 2023: Tagesordnungspunkt: Kostenlose Sonderparkausweise für Ehrenamtliche

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Ausstellung von personenbezogenen Sonderparkausweisen für den Dortmunder Stadtbereich, beispielsweise im Rahmen der Ehrenamtskarte möglich ist, um so ehrenamtlich Tätigen von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen ein kostenfreies Parken am jeweiligen Einsatzort zu ermöglichen. Für die alternative Nutzung des ÖPNV durch Ehrenamtliche ist die Möglichkeit der Kostenübernahme zu prüfen.

 Begründung:

Ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise am Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e. V. in der Rheinischen Straße bewegen aktuell die Parkgebühren in der direkten Umgebung der Einrichtung. Die Stadt Flensburg (Schleswig-Holstein) erlaubt Ehrenamtler*innen beispielsweise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben frei auf gebührenpflichtigen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen parken zu können.

Erneute Anfrage zur Schliefenanlage in Dortmund

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Fraktion vom 11.09.2023:

Werden in Westerfilde Füchse eingesperrt und bewusst gequält? Wird dort gegen das Gesetz verstoßen? Diese Frage treibt die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+ schon seit Monaten um. In Westerfilde gibt es eine sogenannte Schliefenanlage, in der Jagdhunde am lebenden Objekt ausgebildet werden. Dieses Objekt sind vier eingesperrte Füchse.

„Füchse dürfen für ein derartiges Angebot nicht aus der freien Wildbahn entnommen werden, sondern müssen dafür gezüchtet werden. Zudem gelten zahlreiche Auflagen wie z.B. an die Größe der Gehege“, sagt Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB). „Es ist schon grausam genug, dass diese Art der Tierquälerei bei gezüchteten Füchsen erlaubt ist. Aber ich hätte gerne den Beweis, dass es sich tatsächlich um Zuchttiere handelt und die Gehege allen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.“ Die von Everding kritisierte Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, der einem Fuchsbau ähnelt. Um die Jagdhunde auf die Jagd vorzubereiten, werden sie regelmäßig in diese Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der nur durch ein Gitter vor dem Tod geschützt ist.

Sebastian Everding: „Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft einen unglaublichen Stress. Sie leiden Todesängste, da sie in freier Natur einem Hund immer aus dem Weg gehen würden.“ Insgesamt vier Füchse dienen als vermeintliche Jagdopfer. Die Zahl der Hunde und ihrer Halter, die dieses „Trainingsangebot“ nutzen, ist viel größer. „Unseres Wissens nach wird die Anlage gewerbsmäßig und gegen eine Gebühr an mehrere Vereine vermietet, die dort ihre Jagdhunde ausbilden“, sagt Everding. Und genau hier setzt Everding an: Denn bei einer gewerblichen Vermietung der Anlage müsste die Stadt regelmäßige Kontrollen durchführen und zuvor die Anlage überhaupt erst einmal genehmigen.

Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Die Erfordernisse weidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefenanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Sebastian Everding: „Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.“

 

Hier sind die Fragen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

 

Tagesordnungspunkt: Haltungsbedingungen Schliefenanlage Dortmund Westerfilde

Drucksache 32588-23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

  1. Handelt es sich bei den Füchsen in der Anlage um Zuchttiere oder Wildfänge, und welches Alter und Geschlecht haben die in der Anlage gehaltenen Füchse?
  2. Welche Personen haben Zugang zum Fuchsgehege?
  3. Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Auftreten von Bewegungsstereotypien bei Haltung in Gefangenschaft zu vermeiden? Wurden diese bereits seitens der Amtsveterinäre beobachtet?
  4. Werden die Gehege-Größen von 80 qm für zwei adulte Füchse für eine extensive Haltung gemäß dem Gutachten des BMEL über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7.5.2014 (Sgt-G) eingehalten? Falls hier die Regelungen für eine intensiv betreute Haltung zur Anwendung kommen sollten, bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob dafür tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt werden und wie dies belegt werden können.
  5. Steht für die vier Tiere ein Außengehege von mindestens 110 qm gemäß Sgt-G II Allgemeine und tiermedizinische Anforderungen, 1 Gehege-Anforderungen zur Verfügung?
  6. Stehen gemäß Sgt-G Sichtblenden, Rückzugsmöglichkeiten sowie erhöhte Flächen zum Liegen und als Ausguck, sowie Schatten- und Sonnenplätze und eine größere Anzahl an Schlafboxen als die Anzahl der Tiere in der Gruppe zur Verfügung?
  7. Wie beurteilt das Veterinäramt die Haltung der Füchse in Dortmund vor dem Hintergrund dessen, dass die Vorgaben im SgT-G bei vielen Tiergruppen deutlich hinter den Mindesthaltungsstandards anderer europäischer Länder zurückbleiben und die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums „Virtual Zoo“ 2012) z.B. für die Rotfüchse eine Mindestgehege-Größe von 300 qm fordern?
  8. Aus welchem Material besteht das Trenngitter zwischen Hund und Fuchs und welche Abmessungen hat der Kessel?

Begründung:

Auf dem Gelände des DTK Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westerfilde werden vier Füchse für die „Ausbildung“ von Jagdhunden und die Baujagd auf Füchse gehalten. Eine derartige Anlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeuten diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden. Nach § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen (§ 3 Nr. 7) und ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.

Die Erfordernisse waidgerechter Jagdausübung (§ 3 Nr. 8) stehen laut aktueller rechtlicher Auffassung der Landesbehörden derzeit aber noch über dem Schutz der für diese Ausbildung eingesetzten lebendigen Füchse. Da das Halten der Füchse in der Regel nicht gewerbsmäßig erfolgt, benötigen die Betreiber von Schliefanlagen keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und die Anlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG. Bei der Schliefenanlage in Dortmund-Westerfilde muss jedoch eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, da hier regelmäßige Trainings gegen Gebühr auch Mitgliedern anderer Vereine ermöglicht werden.

 

Die “stillen Örtchen” in Dortmund

Das Problem hat jede:r schon mal gehabt: Man ist unterwegs und dann meldet sich die Blase. Dringend. Doch nicht an jeder Ecke befindet sich eine Gaststätte mit einer „Netten Toilette“. Und das Rathaus oder die Kaufhäuser sind abends oder an Sonntagen geschlossen. Die Fraktion DIE LINKE+ (Die Linke, Tierschutzpartei und Piratenpartei) übernimmt deshalb am kommenden Dienstag einen erneuten Vorstoß im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden (ABöOAB), die Notdurft-Problematik in Dortmund etwas zu verbessern. „Wir beginnen mit einer Übersicht der öffentlichen Toiletten. Daraus wollen wir mögliche Standorte für weitere noch dringend benötigte Toilettenhäuschen herleiten“, sagt Sebastian Everding, Landesvorsitzender unserer Partei und sachkundiger Bürger im ABöOAB.

Von mehreren Seiten gab es schon Hinweise an die Fraktion, wo solche öffentlichen WC-Häuschen fehlen. Doch mit den Standorten alleine ist es nicht getan. „Die öffentlichen Örtchen müssen ja auch barrierefrei sein“, sagt Sebastian Everding und verweist auf Rollstuhl-Fahrende ebenso wie auf Senior:innen mit Rollator. „Und wir dürfen auch die obdachlosen Menschen nicht vergessen. Diese werden in Gaststätten nicht gern gesehen. Aber es kann doch keine Lösung sein, dass sie sich im Fall des Falles irgendwo in die Büsche schlagen müssen“, meint der Lokalpolitiker.

Hier ist der Antrag:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden
Tagesordnungspunkt: Öffentliche Toiletten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung möge eine Übersicht aller nutzbaren Toiletten auf dem städtischen Gebiet – gegliedert nach Stadtteilen – erstellen und diese nach den verschiedenen Kriterien wie Barrierefreiheit, Kosten, Öffnungszeiten, Betreiber*in und Hygienestandard einordnen. Im Rahmen dessen ist der Bedarf in den jeweiligen Stadtgebieten, der bisher noch nicht durch öffentliche Toiletten abgedeckt ist, zu ermitteln. Eine Einbindung der Inhalte in städtische Online-Angebote in Form einer Übersichtskarte mit aktueller Standortbestimmung für die mobile Nutzung ist dabei ebenfalls zu prüfen. Die Auflistung ist dabei stets aktuell zu halten und zusätzliche Standorte wie z.B. im Rahmen von neu geschaffenen Mobilitätsstationen sind zeitnah nachzutragen.

Begründung:

Aktuell sind Dortmunder:innen und Besucher:innen unserer Stadt auf der Suche nach einem „stillen Örtchen“ auf unterschiedliche Internetseiten wie gratispinkeln.de oder die Auflistung der „Netten Toiletten“ bzw. der „Standorte behindertengerechter öffentlicher Toilettenanlagen“ auf dortmund.de angewiesen. Diese Seiten geben jedoch bei einzelnen Einträgen nicht den aktuellen Stand wieder und bieten eine alles andere als komfortable Suchfunktion in einer Situation, in der man ungerne durch lange Listen scrollen möchte.