❗️Stellungnahme zum Erschlagen eines Waschbärjungen in Lemgo 🦝

Der Vorfall, bei dem ein Jäger in der Lemgoer Innenstadt ein Waschbärjunges mit einer Eisenstange tötete, ist aus tierschutzrechtlicher und ethischer Sicht inakzeptabel.

Laut Tierschutzgesetz (§ 1 u. § 4 TierSchG) darf kein Tier ohne vernünftigen Grund und nur unter wirksamer Schmerzausschaltung getötet werden. Die gewählte Methode erfüllt diese Anforderungen nicht und stellt eine tierschutzwidrige Handlung dar.

Besonders problematisch ist die öffentliche Durchführung vor Passant:innen – möglicherweise sogar vor Kindern. Ein solcher Gewaltakt kann verstörend wirken und widerspricht dem Kinderrecht auf Schutz vor seelischer Gewalt (Art. 19 UN-KRK).

Zudem fehlt eine unabhängige fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand des Tieres. Die Beurteilung durch den Jäger allein reicht nicht aus, um eine Tötung zu rechtfertigen. Es hätte tierärztlich abgeklärt oder an eine Wildtierauffangstation übergeben werden müssen.

Obwohl Jäger laut Bundesjagdgesetz zur Tötung von Wildtieren befugt sind, gilt das Tierschutzgesetz uneingeschränkt. Improvisierte Methoden und Handlungen im öffentlichen Raum sind nicht zulässig.

Schlussendlich war die Tötung weder tierschutzkonform noch rechtlich haltbar. Der Fall muss konsequent behördlich geprüft werden.

Weitere Infos in den Artikeln der LZ & NW:

https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/24130577_Warum-ein-Jaeger-ein-Waschbaer-Junges-in-der-Innenstadt-von-Lemgo-erschlug.html

https://www.nw.de/lokal/kreis_lippe/uebersicht/24131191_Tierschutzkonform-Jaeger-erschlaegt-Waschbaer-Junges-in-der-Innenstadt-von-Lemgo.html

Das Leben und Sterben obdachloser Menschen in NRW

Der gewaltsame Tod einer 40 jährigen Obdachlosen in Dortmund in der letzten Woche hat nicht nur bei den Wohnungslosen große Bestürzung ausgelöst.

In Deutschland lebten 2024 rund 47.300 Menschen auf der Straße, und die Gewalt gegen sie nimmt weiter zu. Allein im letzten Jahr wurden über 2.100 Straftaten gegen Obdachlose registriert – die Dunkelziffer dürfte höher liegen.

Obdachlose sind täglich Gefahren ausgesetzt, ohne Schutzraum und Sicherheit, unabhängig davon, in welcher Stadt sie leben. Täter kommen aus verschiedenen Gruppen: etwa zur Hälfte aus der Obdachlosenszene selbst, die andere Hälfte besteht u. a. aus Rechtsextremen, Jugendlichen oder Menschen mit Existenzängsten.

Die Angriffe entspringen oft Vorurteilen, Aggression, Frust oder dem Bedürfnis, Macht auszuüben. Gleichzeitig werden sichere Rückzugsorte für Obdachlose durch Verdrängungspolitik immer knapper. Ein Ausweg wäre nur durch ein Ende der Wohnungslosigkeit selbst möglich – etwa durch Modelle wie Housing First.

Der Landesverband Nordrhein Westfalen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz setzt sich für ein landesweites Modellprojekt Housing-First ein. Dieses steht für ein Konzept, in dem den Obdachlosen bedingungslos eine Wohnung gestellt wird, ohne Voraussetzungen, wie in bisherigen Hilfssystemen. Begleitend durch ein wissenschaftliches Komitee, das den Verlauf beobachtet und kritisch prüft, welche Stellschrauben verändert werden müssen, um den Menschen besser zu helfen.

Um Menschen ohne Wohnung vor Angriffen zu schützen, hilft nur ein Ende der Verdrängung und der Wohnungslosigkeit.