Betäubungsloses Schächten/Schlachten

PRESSEMITTEILUNG / 25.09.2015

Vom 24.09. – 27.09.2015 findet das alljährliche rituelle islamische Opferfest statt. Bei dieser Gelegenheit wird Tieren häufig ohne Betäubung ein Schnitt durch die Kehle beigebracht, so dass diese ausbluten. Dies bedeutet einen langsamen, schmerzhaften Tod bei vollem Bewusstsein für die Opfertiere.

Das betäubungslose Schächten beruht auf der 5. Sure, Vers 2, nach dem es den Gläubigen verboten ist, verletzte Tiere zu essen. Doch auch in der islamischen Türkei ist dieses Vorgehen seit 2011 verboten, da es dem Mindestmaß an Tierschutz auf eklatante Weise widerspricht und die Betäubung mittels Elektroschock das Tier weder verletzt noch tötet, was zu den Zeiten, als der Koran verfasst wurde, noch nicht möglich war. Abgesehen davon ist natürlich kein Mensch dazu verpflichtet, überhaupt Fleisch zu verzehren.

Die Bundestierärztekammer hat bereits 2007 vom Gesetzgeber eine Änderung des §4a TierSchG die Streichung des §4a Abs.2 Nr.2 gefordert. Hierzu wurde ein Gutachten des BSI erstellt. Diese Studie verdeutlicht, dass die betäubungslose Schlachtung sehr fehleranfällig ist, und dass die Voraussetzungen für eine optimale Durchführung unter Praxisbedingungen nur schwer oder gar nicht einzuhalten sind:

“Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung ist aus der Literatur zu entnehmen, dass es aber selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. Daher ist es gerechtfertigt, keine Ausnahme zur religiös begründeten betäubungslosen Schlachtung zuzulassen.”
(Quelle: http://www.tierschutz-landwirtschaft.de/BSI-Gutachten_Schaechten_29.08.07.pdf)

Unsere Schwesterpartei in den Niederlanden “Partij voor de Dieren” forderte im Jahr 2011 erfolgreich, das Schlachten der Tiere ohne Betäubung zu verbieten. Das niederländische Parlament kam diesem Ansinnen nach.

Dieser Aufforderung schließen wir uns als Tierschutzpartei an: Ausnahmslos soll das betäubungslose Schächten auch in Deutschland verboten werden, wie es schon mehrfach im Bundesrat verlangt wurde. Ein offener Brief zu diesem Thema soll dem Landwirtschaftsministerium übersandt werden.

Wir wünschen uns ein buntes und tolerantes Miteinander, ein Land der verschiedenen Kulturen und Traditionen, eine friedliche Akzeptanz! Dazu gehört der Respekt vor dem Leben, das Vermeiden jeglicher unnötiger Qual für Mensch und Tier, ohne Ausnahme!