Verfassungsschutz: AfD gesichert rechtsextremistisch

Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun offiziell als gesichert rechtsextremistisch ein.*

Damit ist erwiesen, dass die Gesamtpartei aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Grundlage dieser Einschätzung ist ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten des Bundesamtes mit dokumentierten Verstößen gegen Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie.

Wir als Tierschutzpartei stellen uns klar gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Spaltung. Wer unsere Gesellschaft in “wertes” und “unwertes” Leben einteilt, stellt sich gegen Mitgefühl, Vielfalt und unsere Grundwerte.

Wir stehen für ein solidarisches Miteinander – für alle Menschen, Tiere und unsere Umwelt. Rechtsextreme Ideologien haben in einem demokratischen Gemeinwesen keinen Platz.

 


 

*Die in diesem Beitrag verwendete Bewertung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ stammt vom 2. Mai 2025 und spiegelt den damaligen Stand der öffentlichen Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wider.

Ebenfalls am 2. Mai 2025 stellte die AfD beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen diese öffentliche Bezeichnung. Als Reaktion darauf gab das Bundesamt für Verfassungsschutz am 6. Mai 2025 eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Damit verpflichtete sich das BfV, die AfD bis zur Entscheidung im laufenden Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen. Diese Einstufung ist damit derzeit rechtlich nicht zulässig, solange das gerichtliche Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die sogenannte Stillhaltezusage freiwillig abgegeben, um einem möglichen Hängebeschluss zuvorzukommen. Diese Zusage wurde am 6. Mai 2025 abgegeben und am 8. Mai 2025 öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren wird vor dem Verwaltungsgericht Köln geführt. Ein genauer Zeitpunkt für den Abschluss des gerichtlichen Hauptverfahrens ist derzeit nicht absehbar.

Wir haben uns bewusst entschieden, diesen Beitrag weiterhin online und im Originalwortlaut zugänglich zu lassen. Aus Gründen der Transparenz und der dokumentarischen Nachvollziehbarkeit soll der damalige Informations- und Diskussionsstand öffentlich erkennbar bleiben. Eine nachträgliche Löschung oder stillschweigende Änderung würde den historischen Kontext verfälschen, käme einer Selbstzensur gleich und würde letztlich dem politischen Ziel der AfD entgegenkommen, öffentliche Kritik an ihrer Einstufung zu unterdrücken.