In der EU gilt bisher: GVO-Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden, damit Verbraucher:innen wissen, was sie essen.
Nach der Zustimmung von Parlament und Rat könnten Produkte aus neuen genetischen Techniken (NGT) unter neuen Regeln möglicherweise ohne Kennzeichnung verkauft werden – die genauen Vorschriften stehen noch aus.
Transparenz ist ein Grundrecht beim Lebensmittelkauf. Freiwillige Bio-Siegel reichen nicht aus, um alle Lücken zu schließen.
Präzision in der Gentechnik bedeutet nicht automatisch Sicherheit, und Innovation darf nicht auf Kosten von Verbraucher:innenrechten gehen.
Quellen:
EU-Verordnung 1829/2003
EU-Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel
EU-Kommission: Vorschlag zu neuen genetischen Techniken (NGT), 2025