Beitrittskandidatencheck: Türkei

Die Türkei ist der älteste und wohl auch der schwierigste Beitrittskandidat für die Europäische Union. Am 11. Dezember 1999 wurde dem Land – zeitgleich mit Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta – der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten zuerkannt. Die konkreten Beitrittsverhandlungen wurden 2005 aufgenommen, nachdem zuvor einschneidende Änderungen im Rechtssystem vorgenommen worden waren: Verbesserung der Rechtsstellung von Frauen, Abschaffung der Todesstrafe, Verbot der Folter, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und Maßnahmen gegen die Unterdrückung der kurdischen Minderheit. Dennoch rügte die EU einen unzureichenden Minderheitenschutz nicht nur von Kurden, sondern auch von Armeniern, Griechen, Aleviten und Christen. Nicht zuletzt wegen der islamischen Prägung der Türkei und wegen des ungelösten Zypern-Konflikts wurde innerhalb der EU gefordert, anstelle eines Beitritts eine privilegierte Partnerschaft anzustreben. Auch hieß es, die Größe der Türkei würde die EU überfordern. Unter dem Eindruck der Repressalien, die im Jahr 2016 auf den Putschversuch in der Türkei gefolgt waren, stimmte das Europaparlament für ein Einfrieren der Beitrittsverhandlungen. Nach dem Verfassungsreferendum 2017 wäre es beinahe zu einem vollständigen Abbruch der Verhandlungen gekommen, doch der Prozess ist bis zum heutigen Tag in der Schwebe. Unter anderem die aggressive Außenpolitik Erdoğans verschließt momentan aber jede realistische Perspektive. Konkrete Fortschritte sind wohl erst zu erwarten, wenn die AKP nicht mehr den Präsidenten stellt. Angesichts von beinahe drei Millionen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland und angesichts vielfältiger Kontakte kultureller, wirtschaftlicher und strategischer Art sollten die Bemühungen aber nicht aufgegeben werden.