Warum Käse oft nicht vegetarisch ist

Echtes Labkraut wurde bei unseren Vorfahren häufig zur Käseherstellung genutzt → Heutzutage wird der Käse in den meisten Fällen mit tierischem Lab hergestellt.

Tierisches Lab ist ein Gemisch aus den Enzymen Chymosin und Pepsin, welches im Magen junger Kälber, Schafe oder Ziegen vorkommt. Es ist also ein Gerinnungs-Ferment im Magen von noch Milch trinkenden Lebewesen. Dieses spaltet das in der Milch enthaltene Eiweiß Casein auf. So dickt Milch ein, ohne dass sie sauer wird und die Babys können ihre Nahrung leichter verdauen.

Somit ist der meiste Käse gar nicht vegetarisch, wie viele Menschen glauben! Das zeigt wieder einmal, wie sinnvoll es ist, lieber gleich rein pflanzliche Angebote zu nehmen.

(cd)

Verrohung von Kindern mit Segen der Landesregierung: Wir sagen Nein zum “Angelsport”

Wie der Webseite des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen, wurde am 15./16. Juni 2024 mit ausdrücklicher Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums versucht, Kinder und Jugendliche für den „Angelsport“ zu begeistern. (Siehe https://www.nrw-angelt.de/). In Zukunft soll ein solcher Event, der dazu dient, Kindern und Jugendlichen den Respekt vor Lebewesen und den angeborenen Widerwillen, zu töten, zu nehmen, jährlich stattfinden.

Wir betrachten dies nicht nur als grob tierschutzwidrig, sondern auch als Förderung der Verrohung von Heranwachsenden. Angeln ist so wenig ein “Sport” wie die Hobbyjagd, wehrlosen Opfern werden Angst und Schmerzen zugefügt und letztendlich das Leben genommen aus rein egoistischen Motiven.

Sämtliche Aspekte des Angelns, die in krassem Widerspruch zur Darstellung des Fischereivereins stehen, hat Frau Dr. Beinling von PETA erst kürzlich zusammengetragen: Fische angeln – kein Sport, sondern Tierquälerei?

Auch das deutsche Jugendschutzgesetz ist eindeutig:

7 jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche,
geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass
der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die
Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die
Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

Abschnitt 6 / Ahndung von Verstößen / § 27 Strafvorschriften

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender
1. eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch
wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen
Entwicklung schwer gefährdet oder
2. eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung aus Gewinnsucht begeht oder
beharrlich wiederholt.

Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die Genehmigung im Sinne des Artikels 20 a unseres Grundgesetzes und des Jugendschutzgesetzes unverzüglich zurückzunehmen und alles zu unterlassen, was dem Schutz von Tieren zuwiderläuft und die Verrohung junger Menschen fördert.

(bs)

Danke Dortmund! Stimmenzuwachs bei der Europawahl

Mit 6.007 Stimmen konnte das Team des Dortmunder Kreisverbandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) über einen deutlichen Stimmenzuwachs von 0,7 % im Vergleich zur Europawahl im Jahr 2019 freuen. In diesem Jahr gaben noch 3.975 Dortmunder:innen (1,7 %) ihre Stimme für Menschen- und Tierrechte sowie den Umwelt- und Klimaschutz. Erfreulicherweise steigerte sich auch die Wahlbeteiligung in Dortmund auf 61,5 %(58,5 %, 2019).

Zweiter Nationalpark für NRW – Teil 1

Nationalparke sind Landschaften, in denen Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Sie schaffen oder bewahren Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere und sind deshalb unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde. Im Nationalpark und allen Wäldern gilt ein ganzjähriges Feuer- und Rauchverbot. Grundsätzlich sind offene Feuer in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten. Feuer ist nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei müssen mögliche Waldbrandstufen beachtet werden.

Während in allen 16 deutschen Nationalparks noch Tiere gejagt werden, machen andere Nationalparks in Mitteleuropa vor, wie es geht: Im schweizerischen Nationalpark, dem ältesten Nationalpark Mitteleuropas, wird seit seiner Gründung im Jahr 1914 nicht gejagt. Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in NRW ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden.

In einer Pressemitteilung vom 18.012024 teilt „Nationalpark Arnsberg Wald“ mit:

Nationalpark Arnsberger Wald bleibt aktuell!|

Für das kreisübergreifende Bündnis aus Naturschutzvereinen und Sauerländischem Gebirgsverein bleibt ein Nationalpark Arnsberger Wald im landeseigenen Wald zwischen Arnsberg, Meschede und Möhnesee weiter aktuell!

Zwar haben die Kreistage in Meschede und Soest den Diskussionsprozess über eine eventuelle Bewerbung mit den Stimmen von CDU und FDP im Dezember letzten Jahres vorzeitig beendet, abgewürgt wurde damit aber nur das im letzten Jahr eingeleitete Bewerbungsverfahren der Landesregierung.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Nationalpark für die Natur und unsere Region wichtig ist. Deshalb bleiben wir dran und werden mit Veranstaltungen, Exkursionen und weiterer Öffentlichkeitsarbeit für einen „Nationalpark Arnsberger Wald“ im landeseigenen Wald werben.

Wir werden die Politik nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, ihre Meinung zu äußern. Nordrhein-Westfalen ist noch weit davon entfernt, die politisch gesteckten Ziele für naturbelassene Wälder zu erfüllen: 5 % der Waldfläche sollen sich unbeeinflusst von wirtschaftlichen Nutzungsinteressen entwickeln können,

  • damit seltene und vom Aussterben bedrohte Arten alter Wälder überleben können,
  • damit in diesen Wäldern natürliche Entwicklungen des Werdens und Vergehens über Jahrzehnte und Jahrhunderte ungestört von Nutzungsinteressen des Menschen möglich sind,
  • damit sich die vielen naturinteressierten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfreuen und erholen können in einem Nationalpark, abseits – aber erreichbar – von einer hektischen, dicht besiedelten und lauten Alltagswelt,
  • damit wir in naturbelassenen Wäldern Umweltforschung und Umweltbildung ermöglichen, dringend notwendig angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise und der weithin zurecht beklagten zunehmen Entfremdung weiter Teile der Bevölkerung von ihrer natürlichen Umwelt und
  • damit unsere Region mit einem Nationalpark die Aufwertung erfährt, die sie verdient.

CDU und FDP beider Kreistage wollten keinen Raum geben für gründliche Information und ausführliche Diskussion. Bis März dieses Jahres wäre Zeit gewesen, sich zu informieren über existierende Nationalparke, Erfahrungen von Bürgermeistern aus deren Umfeld, Erkenntnisse von Touristikern, Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen im Umfeld des Eifel-Nationalparks, Umgang mit Jagd und Borkenkäfer.

Viele der vorgetragenen Gegenargumente waren falsch oder übertrieben. Über berechtigte Fragen und Bedenken hätten wir Naturschutzvereine gerne diskutiert, gerne hätten wir auch an Diskussionsveranstaltungen mit externen Experten und Politikern mit „Nationalparkerfahrung“ mitgewirkt.

Mindestens als wenig engagiert, muss man das Agieren der Landesregierung bewerten. Niemand aus Düsseldorf ließ sich hier vor Ort blicken, um bei den eigenen Leuten wenigstens für einen gründlichen und fairen Diskussionsprozess zu werben. Im Übrigen war das Bewerbungsverfahren zeitlich viel zu eng und völlig einseitig ausschließlich auf die Kreistage zugeschnitten. Der angestrebte Nationalpark ist eingebettet in den existierenden, viel Größeren und wirtschaftlich genutzten „Naturpark Arnsberger Wald“.

Wir werden uns auch dort einsetzen, für mehr Natur und für mehr naturbelassene Wälder! Er erstreckt sich als größte zusammenhängende Waldlandschaft in NRW von Arnsberg-Voßwinkel im Westen, Rüthen im Osten, von der Ruhr im Süden bis zur Haar im Norden. Damit ist er mit seiner zentralen Lage in NRW ein unverzichtbarer Baustein im landesweiten Biotopverbund.

Es bleibt abzuwarten, wie es weiter geht. Ein Bürgerbegehren ist gescheitert, eine Beteiligung der Kommunen aber nicht erforderlich.

(BvH)

Europäische Tierschutzparteien – Abschlussveranstaltung in Paris

Auf Einladung unserer französischen Schwesterpartei  „Parti Animaliste“ nahm unsere Europa-Kandidatin Barbara Schwarz am vergangenen Samstag an der Abschlussveranstaltung der Europa-Kampagne 2024 in Montreuil im Großraum Paris teil.

Leider bei Nieselregen und unerwartet kühlen Temperaturen begann die Veranstaltung mit einem Barbecue auf dem Vorplatz des imposanten Bürgermeisteramtes (Mairie) in Montreuil und mit einer Demo, die auf den Agrarflächenbedarf je nach Ernährungsform hinwies. „Fleischproduktion vernichtet öffentliche Gelder” ist die Aufschrift des Banners, neben dem als Pappfigur der französische Landwirtschaftsminister Geld ins Feuer warf. Hélène Thouy, Spitzenkandidatin zur Europawahl und Gründungsmitglied der Partei, hielt ihre erste flammende Rede an diesem Tage vor Pressevertretern, während ihre Mitstreiter:innen vegane Würstchen grillten (Geschmack hervorragend!), die an Passant:innen – die meist in Frankreich noch etwas weniger mit Veganismus anfangen können, als der Durchschnittsdeutsche – verteilt wurden.

Weiter ging es im Bürgermeisteramt – einem imposanten Bau, augenscheinlich aus den 1920er-Jahren – mit einer Pressekonferenz, bei der Hélène sämtliche Tierschutz-relevanten Themen und den damit zusammenhängenden Umwelt- und Klimaschutz in kürzester Zeit zur Sprache brachte. Mit dabei die Vertreter:innen anderer Tierschutzparteien: Eva aus Spanien, Mandy und Sally aus den Niederlanden, Constance aus Belgien und Barbara aus Deutschland.

Danach ging es zurück in den mittlerweile bis auf den letzten Platz besetzten Festsaal: Mehr als 300 Teilnehmenden lauschten gebannt sämtlichen Beiträgen, unglaublich mitreißend vorgetragen, u. a. zur Geschichte der Parti Animaliste, die 2016 gegründet wurde, der Gesprächsrunde einiger ihrer EU-Kandidierenden, zu notwendigen Maßnahmen im Tierschutz. Es folgte ein englisch-französischer Austausch mit den Teilnehmerinnen aus dem Ausland (sicherheitshalber war sogar eine Dolmetscherin engagiert) und eine weitere leidenschaftliche Rede der französischen Topkandidatin, Hélène. Stehende Ovationen beendeten um 18:00 Uhr die perfekt organisierte Veranstaltung, die von Douchka Markovic souverän geleitet wurde.

Mit einem veganen Abendessen in bester Gesellschaft, nur gut 200 Meter vom Veranstaltungsort entfernt (wie auch das Hotel, das für die ausländischen Gäste freundlicherweise gebucht worden war), klang der Tag aus:

Herzblut, Leidenschaft und Empathie, das ist es, was die Tiere in Europa benötigen, und worüber die Kandidierenden, der Vorstand, die Mitglieder und Aktivisten der französischen Tierschutzpartei in höchstem Maße verfügen! Es sei der Parti Animaliste gewünscht, die für Frankreich geltende 5-Prozent-Hürde bravourös am kommenden Sonntag zu überwinden. Sie haben es verdient!

Merci, chers collègues de France,

de m’avoir permis de passer cette journée inspirante avec vous !

Rüstungskonzern als Sponsor: Borussia Dortmund setzt falsches Zeichen

Der Landesverband NRW der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ist zutiefst besorgt über die neue Sponsoringpartnerschaft zwischen Borussia Dortmund und dem führenden Rüstungskonzern Rheinmetall. Gerade in einer Zeit, in der der Wunsch nach Frieden und nachhaltigem Handeln in unserer Gesellschaft wächst, sendet diese Entscheidung ein fatales Signal aus.

Rheinmetall ist bekannt für die Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern, die weltweit in Konflikten eingesetzt werden. Die Unterstützung eines Fußballvereins durch ein solches Unternehmen steht in direktem Widerspruch zu den Werten des Sports, der für Fairness, Zusammenhalt und Völkerverständigung stehen sollte.

Wir fordern Borussia Dortmund auf, seine Partnerschaften zu überdenken und Sponsoren zu wählen, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten und nicht zur Aufrechterhaltung von Krieg und Zerstörung beitragen. Sport hat eine Vorbildfunktion für junge Menschen und darf nicht mit der Rüstungsindustrie in Verbindung gebracht werden.

Es ist an der Zeit, dass sich Vereine wie Borussia Dortmund ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden und klar Stellung gegen Krieg und für Frieden beziehen.

(bc)

75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit und “Party” auf Sylt

Gestern war ein historischer Tag, 75 Jahre Grundgesetz, 75 Jahre Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Schutz der Menschenwürde, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und noch viel mehr.

Als vor 75 Jahren das Grundgesetz verabschiedet wurde, war der Zweite Weltkrieg gerade mal vier Jahre vorbei und die Bundesrepublik war nach den grausamen Taten der Nazis in vier Besatzungszonen unterteilt. Auf der Grundlage der Grundsätze eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats arbeitete der Parlamentarische Rat die Verfassung aus. Das Grundgesetz wurde dann am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet.

Und obwohl mit der Ratifizierung auch die Hoffnung bestand, die grausame Zeit hinter sich zu lassen und eine demokratische Bundesrepublik zu schaffen, ohne, dass Menschen diskriminiert werden, haben wir gestern mit Entsetzen das Video einer Party auf Sylt gesehen: „Ausländer raus. Deutschland den Deutschen.“   Naziparolen, Nazigesten, alles laut und feiernd, mit Sekt und Spaß gerufen. Wir sind entsetzt und verlangen, dass der Veranstalter mehr macht, als nur Hausverbote zu erteilen.

Wir müssen begreifen, dass Rassismus ein strukturelles Problem ist und nicht nur einen Einzelfall darstellt. Wir stehen für ein offenes, demokratisches und menschenwürdiges Deutschland und Europa und verlangen, dass diese Strukturen durchbrochen werden. Nie wieder ist jetzt!

Text: Miruna Xenocrat

Storchenpaar brütet in Dortmund

Der Horst steht schon 10 Jahre auf dieser Wiese, aber erst im letzten Jahr hat ein Weißstorchpaar zum ersten Mal dort gebrütet und erfolgreich zwei Küken groß gezogen. In diesem Jahr sind es sogar drei.
 
Meister Adebar, wie er auch in Märchen und Sagen genannt wird, ist allgemein als Glücksbringer bekannt. Jeder kennt den Storch als Überbringer der freudigen Nachricht, wenn sich Nachwuchs ankündigt.
 
Sie fliegen bis zu 20.000 Kilometer im Jahr. Nach Afrika und wieder zurück. Diese Energieleistung, dieses innere Wissen, wohin ihr Weg geht. Ohne Zögern folgen sie ihrem Instinkt und orientieren sich an dem, was sie bereits vor ihrem ersten Flug schon wussten. Genauso, wie sie in jedem Jahr mit demselben Partner ihren Nachwuchs groß ziehen. Weltoffenheit und ein weiter Horizont sind wohl die am besten passenden Attribute.
 

Diskussionfrage: Sind christliche Feiertage noch zeitgemäß?

Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2022 gehören nur noch rund 48 Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Konfessionen an und die Gesellschaft wird grundsätzlich immer diverser. Trotzdem sind bundesweiten und auch in NRW Tage mit einem christlichen Anlass wie Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Co gesetzlichen Feiertage. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Gesellschaft nicht mehr weiß, was Christ:innen an Tagen Pfingsten oder Fronleichnam eigentlich genau feiern.

Dass Fronleichnam die Feier der Gegenwart Christi in der Eucharistie darstellt, wird Menschen mit jüdischem, buddhistischem oder muslimischem Glauben, einer Naturreligion oder ohne jede Religionszugehörigkeit maximal in Form des arbeitsfreien Tages eine Freude machen. Auf der anderen Seite müssen diese dann auf Urlaubstage zurückgreifen, um das Zuckerfest, Jom Kippur oder Beltane zu feiern.

Wären hier vielleicht arbeitsrechtlich verankerte Zusatz-Urlaubstage eine Lösung oder die Bundesländer behalten die Anzahl der Feiertage, legen diese aber bewusst auf Tage ohne „christlichen Hintergrund“ oder stattdessen mehr “politische Feiertage”? Oder sollte aus Gründen der Tradition alles so bleiben wie es derzeit ist?

Diskutiert gerne dieses Thema mit uns in den NRW-Social-Media-Kanälen bei Instagram und Facebook!

Heute ist IDAHOBIT und Selbstbestimmungsgesetz überwindet letzte Hürde

Pünktlich zum heutigen IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) wurde in Deutschland ein wichtiger Meilenstein erreicht:
Das #Selbstbestimmungsgesetz hat die letzte echte Hürde überwunden und den Bundesrat passiert. Somit kann und soll es wie geplant noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Happy #IDAHOBIT allen Betroffenen!

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen künftig erleichtern, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie Vornamen ändern zu lassen.

Es ist ein wichtiger Schritt für transgeschlechtliche und allgemein nichtbinäre Personen, da bei ihnen das bei der Geburt eingetragene Geschlecht nicht ihrer tatsächlichen Geschlechtsidentität entspricht, sowie für intergeschlechtliche Personen, die trotz biologisch nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen einfach dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeteilt wurden. Mit der Zuordnung zum falschen Geschlecht gehen meist auch diesem Geschlechtseintrag entsprechende und damit unpassende Vornamen, sogenannte Deadnames, einher.
Diese beiden Missstände vergleichsweise unkompliziert beheben zu können, sorgt nicht nur dafür, dass mehr Menschen auch offiziell die Personen sein können, die sie schon immer waren, sondern wird höchstwahrscheinlich auch die Selbstgefährdungs- und Suizidraten unter Betroffenen senken.

Es ist zwar schon länger möglich, eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrages zu beantragen, aber bisher ist das ein langwieriger, kostspieliger und im Zweifelsfall auch diskriminierender und entwürdigender Prozess, der auch nicht zwingend erfolgreich ist. Bislang sind dazu nämlich zwei voneinander unabhängige Sachverständigen-Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll dafür künftig eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ausreichen. Bei Minderjährigen über 14 mit Zustimmung der Sorgeberechtigten, bis 14 Jahre durch die Sorgeberechtigten. Jedoch können diese im Zweifelsfall durch ein Familiengericht zum Wohle der minderjährigen Betroffenen überstimmt werden. So ist es auch aktuell vor der Einführung des neuen Gesetzes bereits Praxis.

In der Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz wurden und werden von Gegner:innen immer wieder verschiedene Bedenken geäußert, daher möchten wir an dieser Stelle noch auf drei besonders häufige davon eingehen:

Können Menschen mit dem neuen Gesetz ihr Geschlecht einfach munter hin- und herwechseln?
Nein. Es ist vorgesehen, dass eine erneute Änderung erst nach einem Jahr wieder möglich ist – falls Betroffene die Änderung am Ende doch bereuen. Und darüber hinaus ist zu bedenken, dass natürlich auch an allen dafür relevanten Stellen die entsprechenden Änderungen vorgenommen werden müssen, also z. B. Personalausweis, Führerschein, bei Banken, Versicherungen, beim Arbeitgeber, ggf. im Grundbuch, etc. Das ist nicht nur mit viel Aufwand verbunden, sondern bei offiziellen Dokumenten auch mit Kosten.

Wird durch das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, dass Minderjährigen Hormone gegeben oder gar geschlechtsangleichende Operationen bei ihnen durchgeführt werden können?
Nein. Hier ändert sich am Ist-Zustand nichts, denn die Gesetzesneuerung bezieht sich da rein auf Personenstand und Namen.

Was ist mit Schutzräumen für Frauen? Müssen entsprechend vorbelastete Frauen befürchten, dort künftig von Männern belästigt zu werden, die zu diesem Zwecke ihren Geschlechtseintrag ändern lassen?
Nein. Wie zuvor ausgeführt ist es mit einem einfachen Gang zum Standesamt noch nicht getan, sondern es müssen natürlich auch alle Dokumente etc. entsprechend geändert werden. Das alleine ist natürlich noch keine echte Sicherheit, aber zumindest eine deutliche Hürde. Jedoch gilt in entsprechenden Schutzräumen auch weiterhin das Hausrecht, sodass im Zweifelsfall Personen abgewiesen werden können, wenn dadurch z.B. eine Retraumatisierung anderer Schutzbedürftiger zu befürchten wäre. Dies bezieht sich jedoch dann auf konkrete Fälle vor Ort, ermöglicht aber im Sinne der Antidiskriminierung keine pauschale Abweisung, damit auch trans Frauen ohne vorherige geschlechtsangleichende OP dort Schutz suchen und finden können.

Weitere Informationen dazu findet ihr z. B. beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

(bw)