Bei der Septembersitzung der Greifswalder Bürgerschaft brachte unsere Fraktion einen Antrag auf Ausweitung der Tempo-30-Regelung in der Grimmer Straße ein. Die CDU polemisierte unsachlich dagegen und der rechte Block (AfD, CDU, CDK, BSW und Bürgerliste) schloss sich mehrheitlich der CDU blind an. Sie stellen sich damit gegen den Wunsch vieler Menschen, die sich endlich einen ruhigeren Verkehr in der Grimmer Straße wünschen. Denn entlang der Grimmer Straße befinden sich Querungen ohne Ampel, eine schwer einsehbare Kurve, Ärzte, eine Apotheke, zwei Supermärkte, eine Kita, drei Seniorenwohnheime und eine Schule. Somit ist es ein Schulweg und zusammen mit der gesetzlichen Regelung, dass Pflegeeinrichtungen nach Einzelfallprüfung Tempo 30 bedürfen, ist der Fall für uns klar:

Die Grimmer Straße benötigt eine Ausweitung der streckenbezogenen Tempo-30-Geschwindigkeitsreduzierung.

Bislang gilt sie nur direkt bei der Kita und auch nur zeitlich begrenzt. Eine Ausweitung ist dringend geboten, aber die Verwaltung handelt nicht. Dabei geht es nicht um eine Tempo-30-Zone, sondern um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung, da nur diese rechtlich möglich ist in dieser Straße. Wir haben auch eine Kleine Anfrage an die Verwaltung gestellt, die weiter unten zu finden ist.

Zunächst möchten wir die unsägliche Polemiktirade der CDU, die Gerd-Martin Rappen vorbrachte, in einem Faktencheck auseinander nehmen:

1.

„Nun trifft es sich ja, dass ich da in dem direkten Umfeld dieser Straße wohne und ich daher auch weiß, dass wir in dieser Straße zwei Ampeln haben, diverse Querungsmöglichkeiten, die es den Menschen ohne Probleme ermöglichen, diese Straße zu queren.“

Nur weil es irgendwo auch Ampeln gibt, bedeutet dies nicht, dass die zwei Querungen ohne Ampeln (abgesenkter Bordstein, Mittelstreifen, aber ohne Zebrastreifen) sicher wären. Mit dem pauschalen Hinweis, dass es irgendwo in der Stadt auch Ampeln gibt, könnte man ja jeden Straßenabschnitt in der Stadt stets als sicher bezeichnen. Fazit: Rappen liegt FALSCH

2.

„Das haben Sie schön vergessen in Ihrer Skizze, die Sie da an die Wand gemalt haben.“

Die Skizze hatte nicht das Thema Querungen, sondern welche gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, etwa Schulweg und Seniorenwohnheime. Sowohl im Antrag selbst und in der mündlichen Einbringung wurde ausdrücklich auf Ampeln und andere Querungen hingewiesen. Fazit: Rappen liegt FALSCH

3.

„Was Sie auch vergessen haben und was Sie auch falsch dargestellt haben, sind die Geschwindigkeiten in dem Bereich. Weil man kommt nicht mit 70 auf die 30-Zone, weil da vorher irgendwo ein Ortseingangsschild ist und nach meinem Wissen der Straßenverkehrsordnung fährt man da 50. Mehrere Meter, also ein ganzes Stück weit. Auch das sollten Sie vielleicht richtig darstellen.“

Das war in der Tat eine fehlerhafte Darstellung, da ein kurzer Übergang von etwa 100 Metern besteht, wo Tempo 50 gilt. Allerdings ist das eher irrelevant, da es im Antrag um die andere Richtung der Grimmer Straße ging. Zudem bremsen die meisten Autos leider gar nicht auf Tempo 50 ab. Fazit: Rappen liegt RICHTIG, aber eher unwichtige Randinformation betreffend

4.

„Und genauso ist, finde ich, auch das Bild, was Sie gezeigt haben, fatal, weil es gar nicht die Situation in der Grimmer Straße zeigt. Das weckt einen völlig falschen Eindruck dieser Straße. Ich finde, wir sollten auch mit Bildern und Skizzen, die wir zeigen, hier ordentlich umgehen und dann nicht falsche Eindrücke erwecken, so wie Sie das hier gemacht haben.“

Hier erhält er vom rechten Block sogar Applaus. Weil ihm das Symbolbild nicht gefiel, das keinerlei Rolle bei der Einbringung spielte. Ein Zwischenrufer von der CDK thematisierte das Symbolbild sogar während der Einbringungsrede lautstark. Dabei war es als Symbolbild eindeutig zu erkennen und in der Einbringung wurde dann auch darauf hingewiesen. Das Bild zeigte Kopfsteinpflaster und ein Kind rennt direkt vor ein Auto. Normalerweise weiß man, dass die Grimmer Straße kein Kopfsteinpflaster hat und dass es nunmal kaum echte Fotos davon gibt, wie grad ein Kind überfahren wird. Dass dort aber genau diese Gefahr, dass Kinder überfahren werden könnten, durch Tempo 30 reduziert werden soll, akzeptiert Rappen nicht. Mithin symbolisierte das Bild genau das Thema des Antrags. Fazit: Rappen liegt FALSCH, da er den unaufrichtigen Anspruch erhebt, dass nur echte Unfallfotos hätten gezeigt werden dürfen. Und Unfälle gab es sehr viele an dieser Straße in den letzten Jahren, wie bei der Einbringung mit Daten und Fakten gezeigt wurde.

5.

„Dann komme ich zu Ihrer Vorlage. Und es trifft sich ja, dass wir im April eine ähnliche oder eine andere Vorlage Ihrer Fraktion hatten, wo Sie gleich flächendeckend Tempo 30 in dieser Stadt einführen wollten.“

Wir hatten lediglich einen Prüfauftrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragte, zu prüfen, wo Tempo 30 gemäß der novellierten StVO angepasst werden könnte. Das war kein Beschluss über die tatsächliche Einführung und schon gar nicht flächendeckende Einführung, die auch gar nicht erlaubt wäre. Fazit: Rappen liegt FALSCH, was noch ein Untertreibung ist, vielmehr belügt er hier bewusst die Öffentlichkeit

6.

„Das hat die Bürgerschaft abgelehnt, mehrheitlich abgelehnt. Und ich hoffe ganz stark, dass Sie mit dieser Vorlage jetzt nicht anfangen, jede einzelne Straße uns hier Sitzung für Sitzung vorzuführen und über Tempo 30 debattieren zu lassen.“

Hier wendet Rappen einen sehr bekannten Trick manipulativer Rhetorik an: “slippery slope” oder Dammbruchargumentation. Er suggeriert, dass bei Zustimmung zu dieser einen Beschlussvorlage weitere folgen würden. Fazit: Rappen liegt FALSCH und ist manipulativ

7.

„Denn wer mit offenen Augen durch diese Stadt fährt, der weiß, dass wir bereits viele Tempo-30-Zonen haben. Übrigens auch in der Grimmer Straße, das haben Sie richtig gezeigt, im Bereich der Kita Hundertwelten, der Kinderkunstakademie. Diese Beschränkung ist tagsüber, werktags und lässt sich auch gut begründen, eben durch den Schulweg an der Stelle. Da brauchen wir keine Ausweitung und so weiter.“

Der Schulweg besteht eben gerade nicht nur aus den aktuell bestehenden 150 Metern, auf denen Tempo 30 gilt, sondern ist bedeutend länger. Zudem gibt es Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, die ebenfalls gemäß geltender Rechtslage genauso wie die Kita Tempo 30 bedürfen. Fazit: Rappen liegt FALSCH

8.

„Und es ist auch für uns als CDU-Fraktion klar, dass wir nicht grundsätzlich gegen Tempo-30-Zonen sind im Bereich von Schulen und Kitas.“

Das sind keine politischen Entscheidungen, sondern ist in der StVO und der Verwaltungsvorschrift zur StVO geregelt. Rappen verschweigt hier auch bewusst, dass sich unser Antrag insbesondere auch auf die Pflegeeinrichtungen bezieht. Hier scheint er also die Sachdarstellung unserer Beschlussvorlage zu missachten. Fazit: Rappen stellt das gesetzliche Mindestmaß als politische Überzeugung der CDU dar und lenkt vom eigentlichen Antrag ab, was weder FALSCH noch RICHTIG ist, sondern einfach nur manipulative Rhetorik

9.

„Aber Sie wollen offensichtlich mehr. Wobei uns in Ihrem Antrag auch nicht ganz klar ist – denn Sie schreiben, Sie wollen die bestehende streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung ausweiten: Heißt das tagsüber? Heißt das werktags? Heißt das nachts?“

Unsere Beschlussvorlage überlässt dies der Verwaltung, so wie der gesetzliche Ablauf auch geregelt ist. Die Politik kann hier Wünsche äußern, aber nichts vorschreiben, wie es bei anderen Beschlussvorlagen zu anderen Thematiken möglich wäre. Fazit: Rappen liegt weder RICHTIG noch FALSCH, sondern hat sich offenbar nicht genügend mit der Materie beschäftigt

10.

„Äh, das erwähnen Sie in Ihrer Vorstellung nicht so ganz und in der Sachdarstellung erwähnen Sie auch noch die Nachtstunden.“

In unserer Sachdarstellung wird lediglich der Lärmaktionsplan zitiert, der wiederum auch die Nachtruhe im Blick hat. Fazit: Rappen liegt weder RICHTIG noch FALSCH. Übrigens: In derselben Sitzung wurde der Lärmaktionsplan mehrheitlich beschlossen.

11.

„Was Sie wollen, ist ein flächendeckendes Tempo 30 durch die Hintertür und das im Zweifel Straße für Straße mit wohlklingenden Worten hier durchpeitschen.“

Der manipulative Rhetorik-Trick von zuvor wird nochmal wiederholt und mit besonders manipulativen Worten sogar nochmal überhöht. Niemand „peitscht“ irgendetwas durch, sondern wir stellen Anträge, die beraten werden und mehrheitlich beschlossen werden können. Den Sachverhalt unseres Antrags prüft jedoch die Verwaltung und unser Antrag sah nicht vor, dass die Bürgerschaft das direkt beschließt. Der Wortlaut unseres Beschlusstextes formuliert bewusst, dass der Oberbürgermeister „ersucht“, nicht „beauftragt“, wird. Fazit: Rappen liegt FALSCH und verwendet dreist manipulatives Framing

12.

„Und nur weil die Ampelregierung in ihrer Novelle der Straßenverkehrsordnung 2024 das Ganze einfacher gemacht hat, wird es noch lange nicht richtig.“

Die Novelle betraf u.a. den Aspekt, dass man zwei Tempo-30-Abschnitte verbinden kann sowie weitere Möglichkeiten für Schulwege. Auch dies prüft die Verwaltung und handelt nach Recht und Gesetz. Ein Ermessensspielraum kann vom politischen Raum beeinflusst werden. Es ist aber lediglich ein sogenanntes „intendiertes Ermessen“, bei dem der Spielraum recht eng ist. Die politische Botschaft an Öffentlichkeit und Verwaltung gelang leider nicht, da die CDU die Ausweitung von Tempo 30 entlang eines Schulwegs für unwichtig erachtet. Fazit: Rappen liegt im Sinne eines Faktenchecks weder RICHTIG noch FALSCH, sondern drückt seine Missachtung für den Schutz von Älteren und Kindern aus

13.

„Und auch noch eine Anmerkung: Ausgedehnte Tempo-30-Zonen haben natürlich auch immer andere negative Auswirkungen, zum Beispiel auf den ÖPNV, der deutlich langsamer unterwegs ist, die Fahrzeiten verlängert und dadurch unattraktiver wird.“

Das Bundesumweltamt hat gemessen, dass der ÖPNV lediglich bis zu 4 Sekunden länger braucht pro 100 Meter Tempo-30-Regelung. Das erbringt keinerlei spürbaren negativen Auswirkungen auf die Fahrzeiten. Fazit: Rappen liegt FALSCH

14.

„Oder auch Rettungsfristen verlängert, weil vielleicht Hilfeleistende gar nicht so schnell dann beispielsweise zur Feuerwehr oder sonst wo hinkommen können oder auch, äh, die Einsatzfahrzeuge durch die langsam fahrenden Fahrzeuge blockiert sind.“

Einsatzfahrzeuge haben Sonderregelungen, sodass sie von Tempo-30-Regelungen gemäß § 35 StVO ausgenommen sein können. Fazit: Rappen liegt FALSCH

15.

„Wir werden dieser Vorlage heute nicht zustimmen, weil wir auch befürchten, dass Sie dann in jeder Sitzung, vielleicht in der nächsten Sitzung, dann kommen und das dann ausdehnen auf die Osnabrücker Straße und dann in den Folgesitzungen auf die Gützkower Landstraße und so weiter und so fort.“

Rappen hat also dieser Beschlussvorlage insbesondere deshalb nicht zugestimmt, weil weitere Anträge für andere Straßen folgen könnten. Ohne zu wissen, ob er den folgenden Anträgen zustimmen würde oder nicht. Dass das einer manipulativen Rhetorik entspringt, ist offenbar. Fazit: Rappen liegt weiterhin schlichtweg FALSCH

16.

„Äh, wenn Sie es ernst meinen mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen an Schulen und Kitas, dann kommen Sie mit ganz speziellen Vorlagen, die diese Bereiche betreffen. Dann beschäftigen wir uns gerne damit. So, aber solche pauschalen Vorlagen wie heute hier werden wir immer wieder ablehnen.“

Wir haben eine Beschlussvorlage eingereicht, die den ganz konkreten Schulweg zur Kinderkunstakademie als Schuleinrichtung betrifft. Zudem Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, Straßenquerungen und eine schwer einsehbare Kurve. Rappen suggeriert, es wäre an der Grimmer Straße bereits alles ausreichend geregelt und unser Antrag wäre gegenstandslos oder viel zu allgemein, was mitnichten der Fall ist. Fazit: Rappen liegt FALSCH

 

FAZIT:

FALSCH RICHTIG weder FALSCH noch RICHTIG
Aussagen von Rappen (CDU) 11 1 4
Anteil 69 % 6 % 25 %

Gerd-Martin Rappen liegt also zu mehr als zwei Dritteln falsch, eine erschreckend hohe Quote an Falschaussagen. Noch gravierender ist aber, dass ihm und dem Rechts-Block in der Greifswalder Bürgerschaft die Sicherheit der Menschen vor Ort nicht wichtig genug ist. Wir möchten hingegen Unfälle bestmöglich vermeiden, dafür entsprechende Maßnahmen beraten und möglichst von der Verwaltung nach eingehender Prüfung eingeführt wissen.

 


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[accordion-item title=“Abstimmungsverhalten der Bürgerschaftsmitglieder (anklicken, um alle zu sehen)“ state=closed]

Name gewählt für Fraktion Abstimmung
Antonia Linea Huhn Alternative Liste AL*Tierschutz*PARTEI JA
Anja Hübner Tierschutzpartei AL*Tierschutz*PARTEI JA
Robert Gabel Tierschutzpartei AL*Tierschutz*PARTEI JA
Lea Alexandra Siewert Die PARTEI AL*Tierschutz*PARTEI JA
Mignon Schwenke Die Linke SPD/Linke JA
Sophie Tieding Die Linke SPD/Linke JA
Hennis Herbst Die Linke SPD/Linke n.a.
Yvonne Görs Die Linke SPD/Linke NEIN
Andreas Kerath SPD SPD/Linke JA
Johannes Barsch SPD SPD/Linke JA
Erik von Malottki SPD SPD/Linke n.a.
Monique Wölk SPD SPD/Linke n.a.
Anke Hahnenkamp GRÜNE GRÜNE JA
Camille Damm GRÜNE GRÜNE JA
Jörg König GRÜNE GRÜNE JA
Katharina Horn GRÜNE GRÜNE JA
Kira Wisnewski GRÜNE GRÜNE JA
Markus Münzenberg GRÜNE GRÜNE JA
Susanne Schmidt FDP – n.a.
Marian Alfred Moscinski BSW GfG NEIN
Yannick Elias Bauer BSW GfG NEIN
Tobias Gehrke BSW GfG Enth.
Thomas Meyer Bürgerliste GfG NEIN
Ulf Burmeister Bürgerliste GfG NEIN
Gerd-Martin Rappen CDU CDU NEIN
Madeleine Tolani CDU CDU NEIN
Tobias Herkules CDU CDU NEIN
Felix von Podewils CDU CDU n.a.
Torsten Heil CDU CDU n.a.
Axel Hochschild CDU CDK NEIN
Ingo Ziola CDU CDK NEIN
Jürgen Liedtke CDU CDK NEIN
Shady Al-Khouri CDU CDK NEIN
Andreas Winter IBG CDK NEIN
Grit Wuschek IBG CDK NEIN
Franziska Leesch AdbM CDK NEIN
Bernd Fleischmann AfD AfD NEIN
Ilona Fleischmann AfD AfD NEIN
Jörg Valentin AfD AfD NEIN
Jörg-Uwe Krüger AfD AfD NEIN
Luis Weber AfD AfD NEIN
Nikolaus Kramer AfD AfD n.a.
Stephan Bucars AfD AfD n.a.

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Da wir aber auch falsch liegen könnten, möchten wir den Sachverhalt von der Verwaltung geklärt bekommen. Hier also noch der Wortlaut unserer schriftlichen Anfrage an die Greifswalder Verwaltung:

Schriftliche Anfrage zur Tempo-30-Regelung in der Grimmer Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder,

in der Bürgerschaftssitzung am 21.09.2026 wurde die Ausweitung der bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Grimmer Straße beraten. In der Aussprache wurden unter anderem vorhandene Lichtzeichenanlagen und Querungsmöglichkeiten sowie mögliche Auswirkungen auf ÖPNV und Rettungsfristen als Argumente gegen eine Ausweitung angeführt.

§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO nimmt innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich unter anderem von Alten- und Pflegeheimen sowie hochfrequentierten Schulwegen ausdrücklich von den erhöhten Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO aus. Dies gilt auch für Straßen des überörtlichen Verkehrs und weitere Vorfahrtstraßen.

Die VwV-StVO konkretisiert sogar, dass im unmittelbaren Bereich unter anderem von Alten- und Pflegeheimen in der Regel Tempo 30 anzuordnen ist, sofern ein direkter Zugang zur Straße besteht oder im Nahbereich starker Ziel- und Quellverkehr mit entsprechenden Begleiterscheinungen vorhanden ist. In der Sachdarstellung zu unserer Beschlussvorlage legten wir dies entsprechend dar. Als mögliche Ausnahmegründe könnten negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Verkehrsverlagerungen in Betracht kommen. Vorhandene Lichtzeichenanlagen und Querungshilfen sind lediglich in die Gesamtabwägung einzubeziehen; auf beides wurde in unserer Sachdarstellung sowie bei der mündlichen Einbringung hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der an bzw. unmittelbar im Nahbereich der Grimmer Straße gelegenen Einrichtungen erfüllen nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO bzw. der hierzu ergangenen VwV-StVO? Bitte insbesondere das Senioren- und Wohnzentrum am Botanischen Garten, die Tagespflege im Pflege- und Therapiezentrum Grimmer Straße 79 sowie das betreute Wohnen Haus Anna/Maria berücksichtigen.
  2. Liegen beim Senioren- und Wohnzentrum am Botanischen Garten nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen vor, nach denen die VwV-StVO im unmittelbaren Bereich einer solchen Einrichtung „in der Regel“ eine Beschränkung auf 30 km/h vorsieht? (Falls nein: Welche konkrete Voraussetzung wird als nicht erfüllt angesehen?) Welche räumliche Ausdehnung eines Tempo-30-Abschnitts wäre im Umfeld dieser Einrichtungen nach der VwV-StVO rechtlich möglich? Wurde insbesondere geprüft, in welchen Bereichen eine bis zu 300 Meter lange streckenbezogene Anordnung in Betracht kommt?
  3. Ist die Grimmer Straße nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde zugleich als Schulweg oder als hochfrequentierter Schulweg im Sinne der VwV-StVO einzustufen oder teilweise Bestandteil eines solchen Schulweges? Falls hierfür weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind: Welche Daten oder Untersuchungen wären notwendig? Die VwV-StVO definiert hochfrequentierte Schulwege als Straßenabschnitte mit Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen.
  4. Stehen die vorhandenen Lichtzeichenanlagen oder baulichen Querungshilfen einer streckenbezogenen Begrenzung auf 30 km/h rechtlich entgegen? Ist insbesondere richtig, dass das Verbot lichtzeichengeregelter Kreuzungen und Einmündungen in § 45 Abs. 1c StVO lediglich Tempo-30-Zonen betrifft, nicht jedoch streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Zeichen 274? Die VwV-StVO sieht bei Zeichen 274 ausdrücklich dessen Wiederholung hinter Kreuzungen und Einmündungen vor.
  5. Welche konkreten Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wären auf den auf der Grimmer Straße verkehrenden ÖPNV zu erwarten? Auf welcher tatsächlichen Grundlage könnte eine relevante Beeinträchtigung des ÖPNV angenommen werden? Die vom Umweltbundesamt gemessenen realen Reisezeitverluste lagen ungefähr bei 2 bis 4 Sekunden je 100 Meter.[1]
  6. Wären durch eine streckenbezogene Begrenzung auf 30 km/h nach Einschätzung der Verwaltung tatsächlich relevante Auswirkungen auf Rettungs- oder Einsatzzeiten zu erwarten? Bitte dabei auch berücksichtigen, dass Feuerwehr sowie Fahrzeuge des Rettungsdienstes unter den Voraussetzungen des § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Falls Auswirkungen erwartet werden: Wie groß wären diese voraussichtlich und worauf beruht diese Einschätzung?
  7. Wie stellt sich die Unfalllage auf der Grimmer Straße einschließlich des Übergangs zur Osnabrücker Straße in den vergangenen fünf Jahren und im bisherigen Jahr 2026 dar?[2] Bitte nach Möglichkeit Zahl und Schwere der Unfälle sowie deren räumliche Schwerpunkte angeben.
  8. Wie bewertet die Straßenverkehrsbehörde den nur eingeschränkt einsehbaren Kurvenbereich am Übergang von der Grimmer Straße in die Osnabrücker Straße hinsichtlich der Verkehrssicherheit und einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung? In der Bürgerschaft und auch von Anwohner:innen wurde dieser Bereich als besonders problematisch beschrieben.
  9. Welche Abschnitte der Grimmer Straße hält die Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der genannten Rechtsgrundlagen und örtlichen Gegebenheiten derzeit für geeignet bzw. rechtlich möglich, mit einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu versehen? Welche konkreten Gründe sprechen gegebenenfalls gegen eine entsprechende Anordnung auf einzelnen Teilabschnitten?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Gabel

für die Fraktion

[1] https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf
[2] aktuelle Studie dazu: https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gezielte-tempo-30-abschnitte-senken-unfallzahlen-obwohl-viele-schneller-fahren-215646