Parteistruktur
Wir wollen keine komplizierte Parteistruktur, keine aufgeblähte Bürokratie, aber auch wir sind organisiert und haben Zuständigkeiten.
Unsere Parteiorgane:
Bundesverband & Bundesparteitag
Der Bundesverband ist bei uns die Bezeichnung für unsere Bundespartei. Alle Mitglieder unser Partei gehören dazu. Der Bundesverband umfasst 16 Landesverbände und mehreren Kreisverbände.
Oberstes Organ ist der Bundesparteitag, auf dem der Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts, die Kassenprüfenden und die Kandidierenden für die Europawahl gewählt werden.
Bundesvorstand
Das Leitungsorgan des Bundesverbandes ist der Bundesvorstand. Er vertritt die Partei nach innen und außen. Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
Landesverbände /-vorstände
Jedes Bundeland hat einen eigenen Landesverband. So haben wir auch 16 Landesvorstände. Die wie der Bundesvorstand alle zwei Jahre neu gewählt werden.
Hier geht es zu unseren Landeverbände.
Rat der Landesvorstände
Der Rat der Landesvorstände (RdL) besteht aus allen Landesvorstände. Er vernetzt die Landesverbände der Tierschutzpartei und fördert den regelmäßigen Austausch zwischen den Landesvorständen und dem Bundesverband.
Der Rat trägt dazu bei, dass die unterschiedlichen Perspektiven der Landesverbände in die bundesweite Parteiarbeit einfließen. Er dient dazu, Erfahrungen zu teilen, gemeinsame Herausforderungen zu besprechen und die politische sowie organisatorische Zusammenarbeit innerhalb der Partei zu stärken.
Kreisverbände/-vorstände
Unsere Kreisverbände sind ihren Landesvorständen untergeorndet.
Perspektivisch sollen sie die Arbeit unserer Fraktion im Stadt- und/oder Kreistag unterstützen und Konzepte für die Region entwickeln.
Es gibt noch viel mehr Regionalgruppen. Hier vernetzten sich vor Ort Mitglieder noch stärker und treffen sich, brainstormen zusammen und packen zusammen an.
Bundesarbeitsgremien
Politik lebt von Fachwissen, Engagement und Zusammenarbeit. Unsere Arbeitsgremien bringen unterschiedliche Kenntnisse, Erfahrungen und Perspektiven zusammen und unterstützen die Partei bei ihrer politischen, organisatorischen und inhaltlichen Arbeit.
Bundesarbeitsgruppen
Unsere 13 Bundesarbeitsgruppen (BAG) unterstützen die gesamte Partei in konkreten organisatorischen und fachlichen Bereichen. Hier können sich Mitglieder entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation, ihrer persönlichen Erfahrungen und ihrer Interessen einbringen – von Design und IT über Presse, Social Media und Kampagnen bis hin zu Wahlen, Kommunalpolitik und Strategie.
Parteiausschüsse
Unsere 11 Parteiausschüsse (PA) widmen sich verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Themenfeldern. Sie stehen dem Bundesvorstand und anderen Gremien als fachkundige Ansprechpartnerinnen zur Seite, erarbeiten Informations- und Arbeitsmaterialien und wirken an der Weiterentwicklung unseres Grundsatzprogramms mit. Auch für die inhaltliche Arbeit unserer Öffentlichkeitsarbeit liefern sie wichtige Impulse.
Kommissionen
Unsere 5 Kommissionen befassen sich mit der Weiterentwicklung unserer Partei und ihrer Strukturen. Sie arbeiten unter anderem an Programmen, Satzungen, Anträgen, ethischen Fragen und finanzbezogenen Themen und tragen dazu bei, unsere internen Abläufe und politischen Grundlagen fortlaufend zu verbessern.
Gemeinsam sorgen unsere Arbeitsgremien dafür, dass die Tierschutzpartei ihr Wissen bündelt, Expertise nutzt und sich als moderne, engagierte und fachlich fundierte Partei weiterentwickelt.
Bundesschiedsgericht
Unser Bundesschiedsgericht ist ein Schiedsgericht im Sinne des Parteiengesetzes. Es nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die ihm durch das Parteiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen der Partei und ihrer Gebietsverbände übertragen wurden.
Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden bei einem Bundesparteitag in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen keine Ämter in Gebietsvorständen bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei oder einem Gebietsvorstandsmitglied stehen oder mit Letztgenanntem verwandt sein.
Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände gebunden. Sie haben sich neutral zu verhalten und dürfen keinerlei Aktivitäten entwickeln, welche geeignet sind, die Mitglieder zu beeinflussen.
Laut Bundessatzung und Schiedsordnung besteht das Bundesschiedsgericht aus zwei Kammern. Die erste Kammer setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Die zweite Kammer (Berufungsinstanz) setzt sich zusammen aus bis zu vier Sachverständigen.
Kassenprüfung
Die Kassenprüfer:innen kontrollieren mindestens alle zwei Jahre aufgrund des erstellten Rechenschaftsbericht der Bundesschatzmeisterei die Buchhaltung und Vermögensverwaltung der Partei. Sie prüfen, ob Einnahmen, Ausgaben und Vermögensaufstellungen ordnungsgemäß und korrekt geführt wurden, dokumentieren mögliche Unstimmigkeiten und fordern gegebenenfalls deren Korrektur. Ihren Prüfbericht legen sie dem Bundesparteitag vor und geben eine Empfehlung zur Entlastung des Bundesvorstands ab. Die Kassenprüfer:innen werden für zwei Jahre gewählt.
Finanzen
Die Finanzen unserer Partei regelt unsere Finanzordnung.
Die Bundesschatzmeisterei ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Finanzverwaltung. Die Bundesschatzmeisterei wird beratend unterstützt durch die Mitglieder der Finanzkommission und die Schatzmeister in den Landesverbänden, die aufgrund der zentralen Mitglieder- und Finanzverwaltung ihr zuarbeiten.
Die Bundesschatzmeisterei hat mindestens alle zwei Jahre dem Bundesparteitag einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Das Zahlenwerk (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) dieses Berichts ist satzungsgemäß von sachverständigen Kassenprüfer:innen zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung haben die Kassenprüfer:innen, die unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sind, einen schriftlichen Bericht anzufertigen.
Die Verbuchung der Beitragseinnahmen sowie die Ausstellung von Parteispenden-Bescheinigungen obliegen der Bundesschatzmeisterei. Deshalb sollte sich in allen Angelegenheiten, die finanzieller Natur sind, an die Bundesschatzmeisterei gewendet werden.
Bundesgeschäftsstelle & Mitgliederverwaltung
Die Bundesgeschäftsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für die organisatorischen und administrativen Aufgaben der Tierschutzpartei. Sie unterstützt den Bundesvorstand, koordiniert parteiinterne Abläufe und sorgt dafür, dass die politische und organisatorische Arbeit auf Bundesebene reibungslos funktioniert.
Die Mitgliederverwaltung kümmert sich um die Anliegen unserer Mitglieder und unterstützt bei Eintritten, Änderungen von Mitgliedsdaten sowie weiteren organisatorischen Fragen rund um die Mitgliedschaft. So schaffen Bundesgeschäftsstelle und Mitgliederverwaltung die organisatorischen Grundlagen für eine gut vernetzte und handlungsfähige Partei.
Pressestelle
Die Pressestelle der Tierschutzpartei ist als Bundesarbeitsgruppe Presse (BAG Presse) organisiert. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für Journalisten und Medienvertretende, koordiniert Presseanfragen, vermittelt Interviews und erstellt bzw. vermittelt Informationen und Stellungnahmen zu politischen Themen und aktuellen Entwicklungen der Partei.
Aus den Reihen der BAG Presse wird auch der/die Pressesprecher:in der Partei gestellt, die die Tierschutzpartei gegenüber den Medien vertritt und als zentrale Ansprechperson für Presseanfragen zur Verfügung steht.
So bündelt die BAG Presse die Presse- und Medienarbeit der Partei und sorgt dafür, dass unsere politischen Positionen und Anliegen klar, fundiert und öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden.
Jugenorganisation
Unsere Jugendorganisation ist als eigenständige Arbeitsgemeinschaft innerhalb der PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ organisiert. Sie vertritt die Interessen junger Menschen und setzt sich besonders für die Anliegen kommender Generationen ein.
Sie engagiert sich bundesweit und europaweit in der Jugendpolitik – unter anderem in Schüler, Jugendparlamenten, Hochschulgremien und jugendpolitischen Netzwerken. Mit Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungen und eigenen Publikationen bringt sie junge Perspektiven in die politische Arbeit ein.
Mitmachen können alle Interessierten ab 14 bis einschließlich 34 Jahren, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft. Parteimitglieder unter 35 Jahren sind grundsätzlich automatisch Teil der Jugendorganisation, sofern sie dem nicht widersprechen. Ab dem 35. Lebensjahr ist eine Fördermitgliedschaft in der Jugendorganisation möglich.
Die Jugendorganisation ist demokratisch organisiert und gestaltet ihre politische und finanzielle Arbeit weitgehend selbstständig.